Für Anamnesen/Beratungen/Therapien (zusammengefasst „Gespräche“) unter Einbezug von Angehörigen oder Bezugspersonen gibt es in der GOÄ nur wenige spezielle Ziffern:
Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) hat weitreichende Folgen für die Verarbeitung von Daten im Krankenhaus (CB 05/2018, Seite 2). Auch bei der Privatliquidation ärztlicher Leistungen in der Chefarztambulanz ...
Frage: „Immer häufiger lehnen private Krankenversicherungen (PKVen) die Abrechnung der Nr. 2402 GOÄ (Probeexzision tiefliegendes Körpergewebe/Organ) neben der Nr. 680 GOÄ (Ösophagoskopie) ab. Begründung: Die ...
Immer wieder erreichen uns Anfragen zur Berechnungsfähigkeit von Infusionen nach den Nrn. 271 und 272 GOÄ: Wie oft sind diese Infusionen berechnungsfähig? Welche anderen Leistungen dürfen daneben abgerechnet werden? Müssen die Infusionen vom Chefarzt selbst erbracht werden? Der folgende Beitrag beantwortet die am häufigsten gestellten Fragen.
Frage: „Ein Chefarzt beauftragt nachts einen Teleradiologen mit der Erbringung eines Notfall-CTs. Am Morgen schaut er sich nochmals die Bilder an und schreibt einen ausführlichen Befundbericht. Wie können diese ...
In den letzten Monaten wurden vermehrt Rechnungen „beobachtet“, in denen die Nr. 56 GOÄ (Verweilgebühr) analog für „postoperative Überwachung im Aufwachraum (AWR)“ berechnet wurde. Das ist nicht rechtens.
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Grundsätzlich ist die Untersuchung der A. umbilicalis und der A. uterina bds. Mindestvoraussetzung für die Berechnung der Nr. A 1008 des Analogverzeichnisses der Bundesärztekammer (CB 01/2018, Seite 19). Ein Leser wies kürzlich auf folgende Ausnahme hin: Ab dem dritten Trimenon ist zusätzlich die A. cerebri media zu untersuchen. Die Redaktion bedankt sich an dieser Stelle für den Hinweis.