Wenn Patienten eine Wahlleistungsvereinbarung abschließen, möchten sie sich die Behandlung durch einen Spezialisten hinzukaufen. Der Wahlarzt muss daher grundsätzlich die wahlärztlichen Leistungen in ihrem ...
Die Nrn. 2403 GOÄ („Exzision einer in oder unter der Haut liegenden kleinen Geschwulst“, 133 Punkte) und 2404 GOÄ („Exzision einer größeren Geschwulst [...], 554 Punkte) sind „Auffangpositionen“ für alle ...
Für die Abtragung exophytisch wachsender Fibrome mit dem Elektrokauter kann Nr. 746 GOÄ („Elektrolyse oder Kauterisation, als selbst-
ständige Leistung“) berechnet werden. Eine Bestimmung wie in Nr. 745 GOÄ
(„Entfernung von jeweils bis zu drei Warzen“) oder sonstige Einschränkungen enthält die GOÄ nicht. Nr. 746 GOÄ kann somit für jedes entfernte Fibrom berechnet werden.
Eine private Krankenversicherung (PKV) monierte bei einem Chefarzt kürzlich die Berechnung einer CT-Untersuchung. Die Untersuchung wurde im Rahmen einer stationären Behandlung durchgeführt und mit 2,5-fachem Faktor ...
Der Rückzug von Ärzte-Verhandlungsführer Theodor Windhorst war ein Schlag ins Kontor. Denn damit war auch nach außen das Signal gesetzt, dass die Verhandlungen zwischen der Bundesärztekammer und dem Verband der ...
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Die Mehrfachberechnung der Nr. 5377 GOÄ (CT-Zuschlag computergesteuerte Analyse einschließlich 3-D-Rekonstruktion) wird von einigen privaten Krankenversicherungen nach wie vor abgelehnt. Diese berufen sich auf den GOÄ-Kommentar des Deutschen Ärzteverlags (den „Brück“), der ohne nähere Begründung schreibt: „Je Sitzung nur einmal berechnungsfähig.“ Der CB hatte dazu bereits in Ausgabe 08/2013 Stellung genommen (S. 20). Gibt es inzwischen neue Argumente gegen die Mehrfachberechnung von Nr. 5377?