30.09.2013 · Fachbeitrag ·
Kardiologie
Die Berechnung der Nr. 657 GOÄ neben anderen EKG-Untersuchungen wird häufig wegen (angeblicher) „Leistungsüberschneidung“ abgelehnt. Die Vektorkardiographie ist aber weder in den Leitungsbeschreibungen anderer EKG-Leistungen enthalten, noch gibt es in der GOÄ entsprechende Abrechnungsausschlüsse. Vielmehr ist die Vektorkardiographie neben anderen EKG-Leistungen eigenständig angeführt. Hinzuweisen ist auch auf die Bewertungen: Die Nrn. 651 und 657 GOÄ sind gleich bewertet. Wie soll da eines im anderen ...
30.09.2013 · Fachbeitrag ·
Radiologie
Viele Kostenträger wollen die Berechenbarkeit der Nr. 351 GOÄ auf maximal zweimal je Sitzung beschränken. Sie berufen dabei sich auf den GOÄ-Kommentar des Deutschen Ärzteverlages. Die dortige Auffassung, dass bei ...
30.09.2013 · Fachbeitrag ·
Urologie
Bougierungen sind heute zwar oft durch Urethrotomien ersetzt, kommen aber bei Nachbehandlungen noch häufiger vor. Berechnet man Nr. 1708 neben Nr. 1702 GOÄ, berufen sich fast alle Kostenträger auf die gängigen ...
26.08.2013 · Fachbeitrag ·
Abrechnungsprobleme
In wenigen Fachgebieten ist die Abrechnung privatärztlicher Leistungen so rudimentär geregelt wie in der plastischen Chirurgie. Die Berechnung eines Pauschalhonorars ist nicht möglich – die Abrechnung muss nach der für diesen Bereich völlig veralteten GOÄ erfolgen (Urteil des Bundesgerichtshofs vom 23. März 2006, Az. III ZR 223/05, CB 04/2006, Seite 4). Aktuell hat das Amtsgericht (AG) Kronach zur Liquidation bei der Diagnose „Fettschürze, Hauterschlaffung Oberarme, Brust und Oberschenkel“ ...
26.08.2013 · Fachbeitrag ·
Alle Fachgebiete
Gespräche mit Angehörigen stationärer Patienten sind häufig. Ob und was dann nach GOÄ berechnet werden kann, ist unterschiedlich. Kurze Mitteilungen sind keine berechenbaren Leistungen.
26.08.2013 · Fachbeitrag ·
Neurologie
In einigen GOÄ-Kommentaren ist die Berechenbarkeit der Nr. 829 (sensible NLG) neben der Nr. 839 (EMG mit Untersuchung der NLG) kategorisch ausgeschlossen. Dies stimmt jedoch nur für die Untersuchung der motorischen ...
26.08.2013 · Fachbeitrag ·
Neurologie
Die Bestimmung der F-Welle (Motorische Spätantwort nach Reizung) ist in der Untersuchung nach Nr. 839 GOÄ nicht berücksichtigt und in der GOÄ nicht enthalten. Die Abrechnung kann mit Nr. 832 GOÄ analog erfolgen. Daraus resultiert zwar ein geringeres Honorar als bei der Analogabrechnung mit Nr. 839 – die häufigen Widersprüche mit Hinweis darauf, dass die Nr. 839 GOÄ nur einmal je Sitzung berechenbar sei, werden damit aber vermieden.