19.12.2017 · Fachbeitrag ·
Wahlleistungsvereinbarung
Eine individuelle Vertretervereinbarung bei wahlärztlichen Leistungen ist auch wirksam, wenn sie weder datiert ist noch die Gründe für die Abwesenheit des Wahlarztes enthält (Amtsgericht [AG] Düsseldorf, Urteil vom 15.11.2017, Az. 45 C 270/17, Abruf-Nr. 198015 ). Da es in solchen Fällen (wegen des üblicherweise geringen Streitwerts) nur wenige Entscheidungen höherer Gerichte gibt, ist das Urteil auch ein Fingerzeig für ähnliche Fälle.
19.12.2017 · Fachbeitrag ·
Leserforum
Frage: „ Unser geriatrischer Chefarzt wird während Fehlzeiten durch eine Internistin vertreten. Sie ist Fachärztin, hat aber nicht die Zusatzqualifikation ‚Geriatrie‘. Sind die Leistungen, die diese Ärztin bei ...
19.12.2017 · Fachbeitrag ·
Vertragsarztrecht
Ermächtigte Krankenhausärzte übernehmen nicht nur in vielen – zumeist ländlichen – Gebieten wichtige Aufgaben in der Versorgung von GKV-Versicherten. Sie spielen häufig auch bei der Vernetzung von ambulantem ...
05.12.2017 · Fachbeitrag ·
Arzthaftung
Da die intraoperativ entschiedene Operationserweiterung vorhersehbar gewesen sei, hätten die Ärzte im Vorhinein darüber aufklären müssen (Oberlandesgericht [OLG] Köln, Urteil vom 11.01.2017, Az. 5 U 46/16, Urteil unter www.dejure.org ). Mit dieser Begründung gab das OLG Köln einer Haftungsklage wegen eines Aufklärungsfehlers statt.
13.11.2017 · Fachbeitrag ·
Leserforum
Frage: „Mit großem Interesse habe ich Ihren Beitrag zur Dienstherrengenehmigung gelesen (CB 10/2017, Seite 19). Mein Arbeitgeber unterschreibt für Nebentätigkeiten weder eine alleinige Dienstherrengenehmigung ...
17.10.2017 · Fachbeitrag ·
Haftungsrecht
Krankenhäuser können für neue Untersuchungs- und Behandlungsmethoden (NUB) zeitlich befristete Vergütungen beantragen – sogenannte NUB-Entgelte (CB09/2017, Seite 6). Doch wenn Neulandmethoden in der Klinik zum ...
12.10.2017 · Fachbeitrag ·
Grundbegriffe des Arbeitsrechts
Eine Kündigung ist eine einseitig empfangsbedürftige Willenserklärung, die das Arbeitsverhältnis für die Zukunft beenden soll. Damit unterscheidet sich die Kündigung von einem Aufhebungsvertrag, der nur einvernehmlich zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer abgeschlossen werden kann.