Eine Kündigung in der Probezeit ist nur in Ausnahmefällen rechtswidrig. Dies musste eine Chefärztin erfahren, die eine onkologisch-gynäkologische Abteilung einer Reha-Klinik leiten sollte. Doch die Deutsche Rentenversicherung (DRV) genehmigte das zugrunde liegende Konzept nicht – die Ärztin wurde zwei Monate nach Dienstaufnahme gekündigt. Ihre Klage scheiterte auch in der zweiten Instanz vor dem Landesarbeitsgericht (LAG) Rheinland-Pfalz (Urteil vom 25. Juli 2013, Az. 2 Sa 97/13, Abruf-Nr. 140960 ).
Der Verwaltungsgerichtshof (VGH) Baden-Württemberg hat das Bundesland Baden-Württemberg verpflichtet, eine Fachklinik für Psychotherapeutische Medizin, die bislang über Versorgungsverträge verfügte, mit 35 Betten ...
Ein Patient muss vor einer Osteophytenabtragung nicht gesondert über das Risiko der Zunahme einer bestehenden Arthrose aufgeklärt werden, wenn er vor der Operation bereits über das allgemeine Risiko des Misserfolgs ...
Die Patientenaufklärung ist ein wesentlicher Teil der ärztlichen Behandlung; Fehler bei der Aufklärung ziehen mitunter erhebliche Schadensersatzforderungen nach sich. Zwar ist die Aufklärung heute allen Ärzten quasi „in Fleisch und Blut“ übergegangen, wobei neben Aufklärungsbögen auch moderne Medien wie Videos eingesetzt werden. Dennoch ergeben sich in besonderen Konstellationen nach wie vor strittige und zum Teil wenig bekannte Zweifelsfragen, die im folgenden Beitrag dargestellt werden.
Bei rein kosmetischen Operationen ist eine umfassende und schonungslose Aufklärung des Patienten vorzunehmen. Daran fehlt es, wenn der Arzt nicht deutlich macht, dass ein gewünschtes Operationsergebnis möglicherweise ...
Mit Urteil vom 17. Juli 2013 hat das Landesarbeitsgericht (LAG) Baden-Württemberg bestätigt, dass tarifliche Wegezeiten im Rahmen einer Rufbereitschaft trotz der „Aufrundungsregelung“ zuschlagspflichtig zu ...
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Die Gutachtengebühren bei der Abrechnung mit den Berufsgenossenschaften werden zum 1. April 2014 teils drastisch angehoben. Neben den in diesem Beitrag angeführten Gebühren sollen im Laufe des Jahres weitere Gutachtengebühren angehoben werden. Hierfür wollen die Vertragspartner Kassenärztliche Bundesvereinigung und Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung bis zum 30. Juni 2014 weitere Verhandlungen aufnehmen.