06.06.2012 · Fachbeitrag ·
Gynäkologie/Urologie
Die BÄK hat für die TVT-Operation die Abrechnung mit der Nr. 1780 GOÄ analog empfohlen (Deutsches Ärzteblatt vom 11. Mai 2012 unter „Bekanntmachungen“). Diese Abrechnungsempfehlung berücksichtigt insbesondere, dass die Leistung in der Nr. 1780 GOÄ beschrieben ist. Ob eine Analogabrechnung überhaupt zwingend ist oder Nr. 1780 GOÄ ohnehin zutrifft, könnte diskutiert werden, hat aber keine Konsequenzen.
06.06.2012 · Fachbeitrag ·
Interventionelle Radiologie / Neurochirurgie
Die BÄK hat für die Abrechnung des Coilings von Hirnarterien die Abrechnung mit der Nr. 5358 GOÄ analog empfohlen (siehe ebenfalls Deutsches Ärzteblatt vom 11. Mai 2012 unter „Bekanntmachungen“).
06.06.2012 · Fachbeitrag ·
Orthopädie/Neurochirurgie
Die BÄK hat für das Einbringen einer Bandscheibenprothese die folgende Abrechnungsempfehlung gegeben: „Das Einbringen einer, meist zervikalen oder lumbalen, Bandscheibenprothese ist nach Nr. 2287 GOÄ neben der ...
06.06.2012 · Fachbeitrag ·
Innere Medizin
Die BÄK hat für die endoskopisch gesteuerte segmentale Lavage von Kolonabschnitten die Abrechnung mit den Nrn. 687 bzw. 688 GOÄ unter der Anwendung eines höheren Faktors empfohlen und die (gegebenenfalls Mehrfach-) Abrechnung mit der Nr. 678 GOÄ analog abgelehnt (Deutsches Ärzteblatt vom 11. Mai 2012 unter „Bekanntmachungen“).
06.06.2012 · Fachbeitrag ·
Urologie
Die BÄK hat für die Zystourethroskopie mit einem flexiblen Instrument die Abrechnungsempfehlung mit der Nr. 1787 GOÄ unabhängig davon gegeben, ob ein starres oder flexibles Instrument verwendet wird.
06.06.2012 · Fachbeitrag ·
Vergütungsrecht
Im CB Nr. 5/2012, S. 15, wurde darüber berichtet, was der Chefarzt für eine Sachverständigentätigkeit in Gerichtsprozessen abrechnen kann. Eminent wichtig – und vielfach nicht bekannt – ist, dass das Honorar ...
06.06.2012 · Fachbeitrag ·
Vergütungsrecht
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in einem Beschluss vom 25. Januar 2012 (Abruf-Nr. 120897, siehe auch CB Nr. 4/2012, S. 3) den sogenannten normativen Schadensbegriff aus dem Vertragsarztrecht auf den Bereich der Privatliquidation übertragen. Zwar betrifft der Beschluss die Verurteilung eines niedergelassenen Arztes, jedoch lässt er sich auf die Privatliquidation im Krankenhaus übertragen. Insgesamt führt er zu einer Erhöhung der Strafbarkeitsrisiken wegen Abrechnungsbetruges. Wo die Risiken liegen und wie ...