In welchem Umfang müssen ärztliche Wahlleistungen durch den Wahlarzt persönlich erbracht werden, um sie dem Privatpatienten anschließend in Rechnung stellen zu können? In der Auseinandersetzung um diese häufige Streitfrage wird immer wieder § 17 Abs. 1 Satz 2 Krankenhausentgeltgesetz (KHEntgG) angeführt, so zum Beispiel in dem restriktiven Urteil des OLG Oldenburg vom 1. Dezember 2011 (Az: 5 U 183/11, siehe CB 3/2012, S. 6). Bei genauer Betrachtung zeigt sich aber, dass § 17 KHEntG in so manchem Urteil ...
Ein vollzeitbeschäftigter Chefarzt der Orthopädie kann sich während seiner hauptberuflichen Tätigkeit nicht in der Zusatzbezeichnung „spezielle Schmerztherapie“ weiterbilden. Dem steht entgegen, dass die ...
Das Arbeitsgericht Würzburg hat mit aktuellem Urteil vom 28. Februar 2012 (Az: 3 Ca 519/11, Abruf-Nr. 121286 ) einem Oberarzt Recht gegeben, der sich gegen die Anordnung von Rufbereitschaft zur Wehr setzte, weil ...
Bei Vertragsverhandlungen über den Abschluss von Chefarztdienstverträgen sollte es das Ziel beider Vertragspartner sein, den Vertrag so zu gestalten, dass sich beide darin „wiederfinden“ können. Erfahrungsgemäß kann nur so eine Grundlage für eine langfristige Zusammenarbeit gefunden werden. Leider wird dieser Grundsatz in der Praxis nicht immer beachtet, wie die nachfolgend erläuterten beiden Beispiele zeigen.
Im Urteil vom 14. Dezember 2011 (Az: 1 U 172/05, Abruf-Nr. 121382 ) hatte sich das Oberlandesgericht (OLG) Saarbrücken mit der Frage zu beschäftigen, welche Anforderungen an eine hypothetische Einwilligung der Eltern ...
Die ständige Anwesenheit eines Arztes ist zwingende Voraussetzung für die Abrechenbarkeit des in 8-980 des Operationen- und Prozedurenschlüssels (OPS) Version 2008 definierten Standards. So hat das ...
Ob Management, Recht, Abrechnung oder Finanzen – im RadiologenWirtschaftsForum erhalten Sie jeden Monat aktuelle Fachinformationen für Ihre berufliche Praxis.
Immer wieder gibt es Streit über die Abrechnung der ärztlichen Sachverständigentätigkeit in Gerichtsprozessen, wobei die Vergütung vielfach im Verhältnis zum Arbeitsaufwand niedrig ausfällt. Welche Argumentationsmöglichkeiten der Chefarzt hat, zeigt der folgende Artikel.