Nach ständiger Rechtsprechung muss der Chefarzt, der wahlärztliche Leistungen abrechnen will, diese in ihrem Kernbereich höchstpersönlich erbringen. Der Kernbereich wahlärztlicher Leistungen wird je nach ärztlicher Fachrichtung unterschiedlich definiert. Die größten Schwierigkeiten bereitet seine Definition im Bereich der nicht operativ tätigen ärztlichen Fachrichtungen.
Leseranfragen zum „Chefärzte Brief“ zeigen, dass es im Zusammenhang mit der Unterschrift des Patienten unter Wahlleistungsvereinbarungen in einigen Sonderfällen Unklarheiten gibt. So stellen sich Fragen wie: Zu ...
Nach einem Urteil des Landessozialgerichts (LSG) Berlin-Brandenburg steht der Erforderlichkeit einer stationären Krankenhausbehandlung nicht entgegen, dass sie sich in einem Off-Label-Use eines Arzneimittels ...
Das Sozialgericht (SG) Marburg hat mit Urteil vom 24. August 2010 (Az: S 11 KA 649/08, Abruf-Nr. 103482) die Klage eines ermächtigten Chefarztes abgewiesen, der sich gegen die sachlich-rechnerische Berichtigung seiner vertragsärztlichen Abrechnung wandte. Begründung: Die vom Chefarzt angesetzten nachstationären Leistungen könnten nicht Gegenstand einer persönlichen Ermächtigung nach § 116 SGB V (Ambulante Behandlung durch Krankenhausärzte) sein.
Das Bundessozialgericht (BSG) hat mit Urteil vom 13. Oktober 2010 festgestellt, dass ein hälftiger Versorgungsauftrag (sogenannte „Teilzulassung“) nach § 19a Ärzte-ZV nicht neben einer Vollzeittätigkeit ...
Das Sozialgericht (SG) Schwerin hat in einer bislang wenig beachteten Entscheidung vom 1. Juli 2009 festgestellt, dass die Tätigkeit als Teilzeitchefarzt mit einer wöchentlichen Arbeitszeit von 13 Stunden mit einer ...
Ob Management, Recht, Abrechnung oder Finanzen – im RadiologenWirtschaftsForum erhalten Sie jeden Monat aktuelle Fachinformationen für Ihre berufliche Praxis.
Angesichts eines für 2011 geschätzten Finanzierungsdefizits der gesetzlichen Krankenkassen von ursprünglich zehn bis elf Mrd. Euro plant die Bundesregierung wieder ein Kostendämpfungsgesetz. Der „Kabinettsentwurf“ eines „Gesetzes zur nachhaltigen und sozial ausgewogenen Finanzierung der Gesetzlichen Krankenversicherung“ - kurz GKV-FinG - liegt vor. Dieser Entwurf sieht verschiedene „Maßnahmen zur Begrenzung des Ausgabenzuwachses“ vor, die auch die Krankenhäuser betreffen. Noch im Dezember 2010 ...