Dass ein grober Behandlungsfehler zu einer Beweislastumkehr zugunsten des Patienten führt und somit dann der behandelnde Arzt nachweisen muss, dass dieser nicht ursächlich für den Gesundheitsschaden ist, ist durch langjährige Rechtsprechung zementiert. Auch dass das Unterlassen einer aus medizinischer Sicht gebotenen Befunderhebung einen groben ärztlichen Fehler darstellen kann, ist nichts Neues. Bemerkenswert ist aber, dass der Bundesgerichtshof im Urteil vom 24. November 2009 entschieden hat: Das ...
Damit im stationären Bereich die sogenannten Chefarztleistungen gegenüber Privatpatienten liquidiert werden können, ist nach dem Gesetz grundsätzlich der Abschluss einer schriftlichen Wahlleistungsvereinbarung mit ...
In einer ganz aktuellen Entscheidung vom 12. November 2009 (Az: III ZR 110/09) hat der Bundesgerichtshof (BGH) festgestellt, dass Vereinbarungen zwischen Krankenhausträgern und niedergelassenen Ärzten über deren ...
Das Oberverwaltungsgericht Lüneburg hat am 23. November 2009 (Az: 5 A 3637/08) entschieden, dass die als Verwaltungsdirektorin und Prokuristin tätige Ärztin bei der Bemessung des Beitrages für die Ärztekammer in der Beitragsgruppe der administrativ tätigen Ärzte eingestuft werden kann. Die Ärztin hatte verlangt, nur den Sockelbetrag in Höhe von 18 Euro für Kammermitglieder zahlen zu müssen, die ihre Beruftstätigkeit auf Dauer eingestellt haben oder ausschließlich zahnärztlich oder als Apotheker ...
Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat am 9. Dezember 2009 (Az: 4 AZR 841/08) über sieben Eingruppierungsklagen entschieden, in denen es um die Eingruppierung als Oberärztin bzw. Oberarzt ging. Sie waren teilweise ...
Bestärkt durch das Urteil des AG Köln vom 18. November 2008 (Az: 146 C 214/07) lehnen einige PKVen die Berechnung der Nr. 5431 GOÄ (Ganzkörper-Tumorszintigraphie) neben der Nr. 5489 GOÄ (PET) ab. Das Urteil ...
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In der GKV ist das Hautkrebsscreening seit Juli 2008 eingeführt. GKV-Patienten können den Chefarzt aber nur dann in Anspruch nehmen, wenn er für diese Leistung über eine Ermächtigung der KV verfügt. Wir zeigen auf, was bei der Abrechnung des Hautkrebsscreenings in der Privatambulanz zu beachten ist.