06.10.2009 · Fachbeitrag ·
Aktuelle Rechtsprechung
Die mangelnde Mitwirkung des Patienten an einer medizinisch gebotenen Behandlung kann einen Behandlungsfehler zur Folge haben, wenn der Patient über das Risiko der Nichtbehandlung unzureichend aufgeklärt wurde - so der Bundesgerichtshof im Urteil vom 16. Juni 2009. Wir stellen Ihnen dieses Urteil mit seinen Auswirkungen in einem kurzen Beitrag vor.
06.10.2009 · Fachbeitrag ·
Kostenerstattung
Private Krankenversicherer dürfen in ihren Versicherungsbedingungen festlegen, dass eine Kostenerstattung nur insoweit erfolgt, als die im Vergleich zu dem durch die Bundespflegesatzverordnung bzw. das ...
06.10.2009 · Fachbeitrag ·
Krankenhausmanagement
Die Existenz vieler Krankenhäuser in ländlichen Regionen ist erheblich gefährdet: Das Überaltern der Zuweiser sowie der ärztliche Nachwuchsmangel führen zu einer Bedrohung der ambulant-stationären ...
01.09.2009 · Fachbeitrag ·
Der GOÄ-Spiegel
Die Nr. 2146 der GOÄ umfasst nur die Humeruskopfprothese. Eine Differenzierung nach Teil- und Totalprothesen wie bei der Hüfte (Nr. 2149 versus Nr. 2151) enthält die GOÄ nicht, da Total-Endprothesen der Schulter im Jahre 1982 bei der Fassung der GOÄ klinisch noch nicht etabliert waren. Bei der Schulter-Total-Endprothese wird von den privaten Krankenversicherungen in der Regel neben der Nr. 2146 zusätzlich die Nr. 2149 analog akzeptiert.
01.09.2009 · Fachbeitrag ·
Der GOÄ-Spiegel
Bei der ambulanten privatärztlichen Behandlung kann der Chefarzt, wie jeder niedergelassene Arzt, die nach § 10 GOÄ berechenbaren Auslagen in Rechnung stellen. Strittig ist manchmal, ob der Chefarzt die Auslagen ...
01.09.2009 · Fachbeitrag ·
Der GOÄ-Spiegel
Zuletzt im „Chefärzte Brief“ vom März 2008 hatten wir auf Urteile zur Berechenbarkeit der Nr. 5377 GOÄ (CT-Zuschlag computergesteuerte Analyse, 46,63 Euro) neben der Nr. 5378 GOÄ (CT zu interventionellen ...
01.09.2009 · Fachbeitrag ·
Der GOÄ-Spiegel
Da auch Belegärzte den „Chefärzte Brief“ lesen, weisen wir hier darauf hin, dass der Zuschlag J der GOÄ (Zuschlag zum Vorhalten der belegärztlichen Visite, 4,66 Euro) nicht nach § 6a GOÄ gemindert werden muss (siehe Text des § 6a GOÄ). Ausgel öst wird unser Hinweis durch die Anfrage eines Belegarztes, der bisher um 15 Prozent gemindert hat und dessen Computerprogramm dies akzeptierte.