Nach dem BGH-Urteil vom 5. Juni 2008 Az: III ZR 239/07 - Abruf-Nr. 082031; siehe auch Beiträge im „Chefärzte Brief“ Nrn. 7/8/9/2008 erkennen die meisten privaten Kostenträger, dass ihre bisherige Argumentation keinen Erfolg mehr verspricht.
Manchmal sind es auf den ersten Blick nicht zu erkennende „Fallstricke“, die einem Chefarzt in arbeitsrechtlichen Fragen Probleme bereiten - sei es bei seiner Einstellung, im Arbeitsalltag oder im Falle seines ...
Im ersten Teil des Beitrags berichteten wir, wie Sie Forderungen gegen Patienten von Konsulaten und Botschaften durchsetzen und welche Besonderheiten es dabei gibt. In diesem zweiten Teil geht es um die ...
Die ambulante und stationäre Versorgung stärker zu verzahnen ist ein gewünschtes Ziel des Gesetzgebers, das in den letzten Jahren gefördert wurde. In diesem Zusammenhang sind beispielsweise die Einführung des MVZ, die Möglichkeit der gleichzeitigen ärztlichen Tätigkeit im stationären und ambulanten Bereich, die Schaffung der Teilzulassung oder das ambulante Operieren nach § 115b SGB V zu nennen. Auch die Krankenhäuser greifen bei Kooperationen gern auf Niedergelassene - nicht selten zu Lasten der ...
Mit Ablauf des 31. Dezember 2008 verjähren Honorarforderungen, die im Jahr 2005 in Rechnung gestellt wurden. Ausgangspunkt für die Berechnung der Verjährungsfrist ist nicht der Behandlungszeitpunkt, sondern der ...
Ein Krankenhausarzt muss Untersuchungsrisiken nicht ungefragt näher erläutern, wenn der Patient einen entsprechenden Aufklärungsbogen unterschrieben hat und ein Aufklärungsgespräch geführt wurde.
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Mit Urteil vom 17. September 2008 hat sich das Landgericht LG Karlsruhe Az: 4 C 284/06 - Abruf-Nr. 083748 anhand der endoprothetischen Versorgung der Hüfte mit der Frage befasst, wie das Zielleistungsprinzip auszulegen ist. Dabei hat es sich den Ausführungen des Bundesgerichtshofs BGH im Urteil vom 5. Juni 2008 Az: III ZR 239/07 - Abruf-Nr. 082031; siehe auch Beitrag im „Chefärzte Brief“ Nr. 8/2008, S. 1 zugunsten des Chefarztes ausdrücklich angeschlossen.