Der Entwurf der Bundesregierung eines „Gesetzes zur Weiterentwicklung der Organisationsstrukturen in der gesetzlichen Krankenversicherung“ (GKV-OrgWG) vom 16. Juni 2008 befasst sich überwiegend mit Fragen der Insolvenz von Krankenkassen. Von den Ärzten wurde der Entwurf bisher kaum wahrgenommen. Dies änderte sich, nachdem der Bundesrat (BR) in seiner Stellungnahme vom 4. Juli 2008 den Gesetzentwurf aufgegriffen und unter anderem eine Streichung des § 95 Abs. 7 Sätze 3 bis 9 SGB V vorgesehen hat, wodurch ...
Innerhalb von acht Monaten hat der Gemeinsame Bundesausschuss (GBA) nun bereits das dritte Update zur Versorgung von ambulanten Leistungen nach § 116b Abs. 2 SGB V veröffentlicht. Damit werden die offenen Detailfragen ...
Zugelassene Krankenhäuser sind zur ambulanten Behandlung der in dem Katalog nach § 116b Abs. 3 und 4 SGB V genannten hochspezialisierten Leistungen, seltenen Erkrankungen und Erkrankungen mit besonderen ...
In vielen Krankenhäusern existieren Zeitdatenerfassungssysteme, in denen jeder Mitarbeiter ein Arbeitszeitkonto mit einer Kappungsgrenze erhält. Das heißt, dass für anfallende Mehrstunden Urlaub genommen werden muss. Die Chefärzte sind meist für die Stundengestaltung ihrer Abteilung und daraus resultierender Plus- bzw. Mehrstunden verantwortlich. Heißt das nun, dass der Chefarzt einen Mitarbeiter (Pflegedienst oder Arzt), der sein Arbeitszeitkonto mit Plusstunden belastet hat, bei geringer ...
Nach einem aktuellen Urteil des Landesarbeitsgerichts Köln hat der Chefarzt einen Anspruch auf Überleitung vom BAT I in den TV-Ärzte/VkA. Das LAG Köln bestätigt damit eine Rechtsprechung der Arbeitsgerichte, die ...
Das Bundessozialgericht entschied am 17. Juni 2008, dass die gesetzliche Krankenkasse die Kosten für die künstliche Befruchtung übernehmen muss, wenn die Ehefrau gesetzlich und der Mann privat krankenversichert ist ...
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In der GOÄ sind viele Leistungen „neben“ anderen ausgeschlossen, andere sind „nur einmal je Sitzung“ berechnungsfähig und wieder andere schließen sich inhaltlich nebeneinander aus. Hierbei stellt sich die Frage, ob diese Bestimmungen auch greifen, wenn eine Leistung (zum Beispiel Exploration und Probeexzision) abgeschlossen wird und erst nach Eintreffen des Ergebnisses einer Schnellschnittuntersuchung die definitive Leistung (zum Beispiel Darmresektion) erfolgt.