Am 1. Januar 2008 trat das neue Versicherungsvertragsgesetz (VVG) in Kraft. Es löste nach fast 100 Jahren das bisherige Gesetz ab, das den aktuellen Anforderungen an den Verbraucherschutz nicht mehr gerecht wurde. Der nachfolgende Beitrag zeigt auf, welche wichtigen Auswirkungen sich für Sie als Chefarzt im Zusammenhang mit den privaten Krankenversicherungen Ihrer Patienten ergeben.
Frage:
„Der Krankenhausträger möchte 2008 Einsparungen vornehmen. Da meine Abteilung nicht rentabel arbeitet, habe ich nun Sorge, dass er mir eine Änderungskündigung vorlegt, die zu einer Gehaltskürzung führen ...
Bei Stapler-Hämorrhoidektomie nach Longo wird von vielen Kostenträgern verlangt, diese nach Nr. 3241 GOÄ [Hohe intraanale Exzision von Hämorrhoidalknoten (zum Beispiel nach Milligan/Morgan) - auch mit Analplastik, ...
Die Arbeitsverhältnisse mit Chefärzten unterscheiden sich in rechtlicher Sicht immer weniger von anderen Arbeitsverhältnissen. Hierzu gehört auch die Vereinbarung einer Probezeit. Doch gerade in der Probezeit muss der Chefarzt einige Regeln beachten. In einer zweiteiligen Serie zeigen wir die rechtlichen Grundlagen auf, berichten über ein wichtiges Urteil und geben dem Chefarzt Tipps für die ersten hundert Tage.
Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat der Verfassungsbeschwerde eines Universitätsprofessors für Nuklearmedizin stattgegeben, mit der dieser sich gegen die Schließung einer von ihm geleiteten Bettenstation an dem ...
Ärzte werden immer öfter gezwungen, nach dem Sinn ihrer Honorarvereinbarungen (HV) zu fragen. Als ob die Vorgaben des § 2 Abs. 2 GOÄ, wann eine wirksame HV vorliegt, nicht schon streng genug wären, vertreten eine ...
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Am 20. Dezember 2007 hat der Bundesgerichtshof (BGH) in seinem Urteil (Az: III ZR 144/07 - Abruf-Nr.
073966
) die Voraussetzungen präzisiert, unter denen ein Chefarzt die Ausführung seiner Leistungen auf einen Stellvertreter übertragen darf, wenn er gegenüber einem Patienten aus einer Wahlleistungsvereinbarung verpflichtet ist. Über diese Entscheidung haben wir bereits in der letzten Ausgabe („Chefärzte Brief“ Nr. 1/2008, Seite 1) berichtet.