Mit dem seit dem 1. April 2007 gültigen Wettbewerbsstärkungsgesetz ist unter anderem die Vorschrift des § 116b Abs. 2 SGB V neu gefasst worden. Krankenhäuser können unter vereinfachten Voraussetzungen bestimmte Leistungen im Rahmen der ambulanten Versorgung erbringen, ohne dass es einer vertragsärztlichen Zulassung oder Ermächtigung bedarf. Dadurch eröffnet sich Chefärzten ein interessantes Betätigungsfeld. Der nachfolgende Beitrag gibt Chefärzten einen kurzen Überblick in die komplizierte juristische ...
Große bauchchirurgische Operationen beschäftigen immer wieder die Gerichte, weil einige private Krankenversicherungen die Rechnungen zunächst kürzen. Sie berufen sich dabei auf das in § 4 Abs. 2a GOÄ geregelte ...
Monatlich, quartalsweise und/oder jährlich befindet sie sich in der Post: die Rechnung Ihres Steuerberaters. Spätestens dann stellt sich wohl jeder Chefarzt die Fragen: Wie viel darf mein Steuerberater für seine ...
Gerade bei den handchirurgischen Operationen versuchen die
privaten Krankenversicherungen derzeit verstärkt, die Honorarabrechnungen zu kürzen. Dabei haben die Chirurgen - wie die nachfolgend besprochenen Urteile beweisen - gute Chancen, ihre Honorarforderungen durchzusetzen. Da aber die Krankenversicherungen davon ausgehen, dass viele Chefärzte die Entscheidungen im Zweifelsfall nicht kennen, stellen wir Ihnen heute die neuen Urteile vor.
Im „GOÄ-Spiegel“ Nr. 6/2007 hatten wir aufgezeigt, dass die
Nr. 800 GOÄ (
Eingehende neurologische Untersuchung
) auch von
Orthopäden erbracht und abgerechnet werden kann.
Ein Chefarzt aus Hamburg stellte folgende Frage:
„Der Vorgang liegt schon eine Weile zurück. Dennoch möchte unser Chefärzte-Team für künftige Fälle gewappnet sein. Die Tochter einer Patientin beantragte am 15.
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Jeder Chefarzt weiß, dass die Nichteinhaltung des sogenannten „Facharztstandards“ gravierende haftungsrechtliche Folgen haben kann. Doch welche sind das im Einzelnen? Und wie definiert sich der Facharztstandard? Der nachfolgende Beitrag gibt dem Chefarzt hierzu einen kurzen und umfassenden Überblick (siehe weiteren Beitrag zum „Facharztstandard“ im Chefärzte Brief Nr. 1/2007, S. 13)