Die stetige Öffnung des ambulanten Sektors für Krankenhäuser ist mit einer erweiterten Abgabebefugnis der Krankenhausapotheken zur Deckung des Arzneimittelbedarfs einhergegangen. Dennoch ermöglicht die Gesetzeslage Krankenhausapotheken nur eine beschränkte Versorgung von ambulanten Patienten. Chefärzte, Krankenhäuser und Krankenhausapotheker sollten sorgfältig prüfen, ob die Arzneimittelversorgung ihrer Ambulanzpatienten durch die Krankenhausapotheke rechtlich zulässig ist, um wettbewerbsrechtlichen ...
Die Tätigkeit eines konsiliarisch hinzugezogenen Arztes beschränkt sich nicht auf die technische Ausführung des Auftrags. Er muss auch prüfen, ob der Auftrag richtig gestellt ist und ob weitere Untersuchungen ...
Wendet ein Arzt eine sogenannte Außenseitermethode an, gelten besondere Anforderungen an seine Sorgfaltspflicht - nämlich der „Sorgfaltsmaßstab eines vorsichtigen Arztes“. So hat es der Bundesgerichtshof (BGH) in ...
Gute Nachrichten für Chefärzte zur Privatliquidation: Sie dürfen weiterhin den 2,3-fachen oder 1,8-fachen Wert (Schwellenwert) als GOÄ-Regelsatz berechnen, ohne dies näher begründen zu müssen. Zu diesem Ergebnis kam der Bundesgerichtshof (BGH) in seinem Urteil am 8. November 2007 (Az: III ZR 54/07 - Abruf-Nr.
073646
).
Ein Kostenträger war sogar der Ansicht, mit dem Zuschlag seien die besonderen Schwierigkeiten der Operation abgegolten. Ein höherer Steigerungsfaktor sei somit für die Operation nicht mehr berechenbar.
In der GOÄ gibt es seit 1996 Zuschläge für ambulante Operationen und Anästhesien ausdrücklich auch dann, wenn diese in Krankenhäusern durchgeführt werden. Werden diese Operationen nach der GOÄ und mit einem der ...
Ob Management, Recht, Abrechnung oder Finanzen – im RadiologenWirtschaftsForum erhalten Sie jeden Monat aktuelle Fachinformationen für Ihre berufliche Praxis.
Das Arbeitsgericht (ArbG) Magdeburg hat in einem aktuellen Urteil vom 9. August 2007 (Az. 6 Ca 944/07 - Abruf-Nr.
073307
) entschieden, dass die Zeiten als „Arzt im Praktikum“ (AiP) bei der Stufenzuordnung in die Entgeltgruppe Ä1 nach dem Tarifvertrag für Ärztinnen und Ärzte an Universitätskliniken (TV-Ä) zu berücksichtigen sind. Der klagende Arzt sei daher der Entgeltgruppe Ä1 Stufe 5 zuzuordnen, so dass ihm 350 Euro mehr Gehalt rückwirkend zum 1. Juli 2006 zustünden. Das beklagte Land hat gegen ...