27.08.2014 · Nachricht · Gestaltungspraxis
Patchwork-Familien sind fast so häufig wie das klassische Modell der sog. Kernfamilie. Aufgrund des komplexen Beziehungsgeflechts mit eigenen und Stiefkindern ergeben sich oft vielfältige Probleme und damit erheblicher familien- und erbrechtlicher Regelungsbedarf. Hier unterstützen wir Sie jetzt mit einem umfassenden Beitrag in FK und einer aktuellen Sonderausgabe zum Erbrecht.
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26.03.2014 · Fachbeitrag ·
Mietrecht
Beim Tod eines Mieters stellen sich bezüglich des Mietverhältnisses viele Fragen. Die folgenden Checklisten sollen Tipps für mögliche Verhaltensweisen von Vermieter und Eintretenden, Fortsetzendem und Erben geben.
26.03.2014 · Fachbeitrag ·
Testament
Liegen keine besonderen Umstände vor, die gegen eine eigenhändige Errichtung eines privatschriftlichen Testaments sprechen, genügt es, wenn der Tatrichter selbst die Schriftzüge des ihm vorliegenden Testaments mit ...
26.03.2014 · Fachbeitrag ·
Erbschein
Fordert das Nachlassgericht einen namentlich bezeichneten Erbberechtigten im Wege der öffentlichen Aufforderung zur Anmeldung seiner Erbrechte auf, müssen die dabei mitgeteilten persönlichen Angaben – soweit bekannt – zutreffend wiedergegeben werden. Anderenfalls kann der Erbschein nicht ohne Berücksichtigung des Aufgeforderten erteilt werden (OLG Karlsruhe 16.5.13, 14 Wx 57/11, MDR 14, 38, Abruf-Nr. 140890 ).
26.03.2014 · Fachbeitrag ·
Internationales Erbrecht
Im italienischen Recht ist die Abfassung eines gemeinschaftlichen Testamentes nichtig. Dabei handelt es sich nicht um eine Formfrage sondern um eine Frage des materiellen Rechts. Daher ist, wenn italienisches Recht auf ...
18.09.2013 · Nachricht · Testamentsgestaltung
Setzt der Erblasser in seiner letztwilligen Verfügung ein Vermächtnis zugunsten einer Person aus, wird der Vermächtnisnehmer – anders als der Erbe – nicht Rechtsnachfolger des Erblassers. Er profitiert zwar von ...
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17.09.2013 · Nachricht · Testamentsgestaltung
Für eine Enterbung reicht es aus, wenn der Erblasser in seinem Testament anordnet, dass eine bestimmte Person als Erbe ausgeschlossen sein soll. Als Folge wird die enterbte Person von der gesetzlichen Erbfolge ausgeschlossen. Die Angabe einer Begründung ist nicht notwendig, und im Zweifel erstreckt sich die Entscheidung auch auf die Abkömmlinge der enterbten Person.
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