24.02.2015 · Fachbeitrag ·
Beschränkungen und Beschwerungen
1. Die Wirkungen der Erbausschlagung „aus allen Berufungsgründen“ im Hinblick auf den Pflichtteilsanspruch sind im Einzelfall festzustellen. Das in § 2306 Abs. 1 BGB eingeräumte Wahlrecht besteht nur dann, wenn alle dem Erben hinterlassenen Erbteile, also sowohl der Erbteil aufgrund letztwilliger Verfügung als auch der Erbteil kraft gesetzlicher Erbfolge, mit Beschränkungen und Beschwerungen verbunden sind. 2. Will der Pflichtteilsberechtigte die Frage klären, ob der Erbe Schenkungen vom Erblasser ...
24.02.2015 · Fachbeitrag ·
Auskunft
Voraussetzung eines Auskunftsanspruchs nach § 2314 Abs. 1 S. 1 i.V. mit § 2325 BGB ist nicht, dass das Vorliegen einer Schenkung feststeht. Bei ausreichenden Anhaltspunkten für möglicherweise pflichtteilsrelevante ...
01.12.2014 · Nachricht · Erbausschlagung
Die Wirkungen der Erbausschlagung "aus allen Berufungsgründen" im Hinblick auf den Pflichtteilsanspruch sind im Einzelfall festzustellen. Das in § 2306 Abs. 1 BGB eingeräumte Wahlrecht besteht nur, wenn alle dem ...
> Nachricht lesen
23.05.2014 · Nachricht · Pflichtteil
Ist der Verjährungsbeginn kenntnisabhängig, kommt es für Beginn und Lauf der Verjährung im Fall des Gläubigerwechsels – gleich aus welchem Rechtsgrund – zunächst auf den Kenntnisstand des ursprünglichen Gläubigers an. Hatte dieser die für den Verjährungsbeginn erforderliche Kenntnis, geht der Anspruch so, d.h. mit in Gang gesetzter Verjährung auf den Rechtsnachfolger über, selbst wenn dieser die Kenntnis nicht mit oder erst nach dem Übergang des Anspruchs auf ihn erhält (BGH 30.4.14, IV ZR 30/13).
> Nachricht lesen
25.04.2014 · Fachbeitrag ·
Entziehung des Pflichtteils bei Erbunwürdigkeit
Da Unterhalt grundsätzlich nur als Geldleistung (§ 1612 BGB) geschuldet wird, kann überdies die Pflichtteilsentziehung nach § 2333 Abs. 1 Nr. 3 BGB nicht auf Versagung persönlicher Pflege im Krankheitsfall ...
27.02.2014 · Fachbeitrag ·
Erbvertrag
Enthält eine gemeinschaftliche letztwillige Verfügung zwar eine Pflichtteilsstrafklausel, aber keine Einsetzung von Schlusserben und ergibt sich aus der Auslegung der Klausel und aller maßgeblichen Umstände der ...
27.01.2014 · Fachbeitrag ·
Grundbuchrecht
Nach dem Tod des Erblassers steht dem Pflichtteilsberechtigten grundsätzlich ein Recht auf Grundbucheinsicht nach § 12 Abs. 1 GBO zu, wenn der Erblasser zur Zeit des Erbfalls oder zumindest früher Eigentümer des Grundbesitzes war (OLG Karlsruhe 5.9.13, 11 Wx 57/13, ZEV 13, 621, Abruf-Nr. 134043 ).