Der Vergütungsanspruch des Betreuers endet erst mit der gerichtlichen Aufhebung der Betreuung nach § 1908d BGB, es sei denn, das Ende der Betreuung steht bereits durch den Tod des Betreuten oder aufgrund eines entsprechenden Fristablaufs fest (BGH FamRZ 14, 1778). Hat der Kontrollbetreuer nach Widerruf der Vorsorgevollmacht dem Gericht mitgeteilt, dass die Betreuung aus seiner Sicht beendet sei, und ihm zugleich seinen Betreuerausweis sowie einen sich bis zu diesem Zeitpunkt erstreckenden Vergütungsantrag ...
Der BGH hat aktuell Folgendes entschieden: Der Betreuer kann eine Vorsorgevollmacht nur widerrufen, wenn ihm diese Befugnis als eigenständiger Aufgabenkreis ausdrücklich zugewiesen ist (Abgrenzung zu BGH FamRZ 14, ...
Wird eine Vorsorgevollmacht erteilt, kann nicht wirksam auf das Erfordernis der gerichtlichen Genehmigung verzichtet werden. Der damit verbundene Eingriff in das Selbstbestimmungsrecht der Betroffenen ist aufgrund des ...
Eine Vorsorgevollmacht wird erteilt, um eine gerichtliche Betreuungsanordnung zu vermeiden. I.d.R. wird der Bevollmächtigte in zahlreichen oder in allen Bereichen der Vermögens- und Personensorge zu einer Vertretung ermächtigt. Eine solche Vorsorgevollmacht kann allerdings auch missbraucht werden. Der Beitrag zeigt, wie Sie dies verhindern können.
1. Der Abbruch einer lebenserhaltenden Maßnahme bedarf dann nicht der betreuungsgerichtlichen Genehmigung nach § 1904 Abs. 2 BGB, wenn der Betroffene einen entsprechenden eigenen Willen bereits in einer wirksamen ...
Eine Vorsorgevollmacht steht der Anordnung der Betreuung nicht entgegen, wenn der Bevollmächtigte als zur Wahrnehmung der Interessen des Betroffenen nicht tauglich erscheint, namentlich erhebliche Zweifel an seiner ...
Vergütungsklagen: So agieren Sie erfolgreich im Prozess
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Bis auf wenige Ausnahmen (§ 14 HeimG) schützt das Gesetz nicht vor Erbschleicherei. Ein wichtiges Instrument zum Schutz ist die Vorsorgevollmacht. Es besteht die Gefahr des Missbrauchs dieser Vollmacht. Die Vorsorgevollmacht kann nur erteilt werden, wenn der Vollmachtgeber noch geschäftsfähig ist. Darum ist es ratsam, sich frühzeitig zu kümmern, am besten gleich nach Eintritt der Mündigkeit. Im Folgenden wird erläutert, worauf bei der Erstellung einer Vollmacht zu achten ist.