26.08.2015 · Nachricht · Vorsorgevollmacht
Der BGH hat aktuell Folgendes entschieden: Der Betreuer kann eine Vorsorgevollmacht nur widerrufen, wenn ihm diese Befugnis als eigenständiger Aufgabenkreis ausdrücklich zugewiesen ist (Abgrenzung zu BGH FamRZ 14, 192; 12, 1631). Dieser Aufgabenkreis darf einem Betreuer nur übertragen werden, wenn das Festhalten an der erteilten Vorsorgevollmacht eine künftige Verletzung des Wohls des Betroffenen mit hinreichender Wahrscheinlichkeit und in erheblicher Schwere befürchten lässt und mildere Maßnahmen nicht zur ...
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02.07.2015 · Nachricht · Vorsorgevollmacht
Wird eine Vorsorgevollmacht erteilt, kann nicht wirksam auf das Erfordernis der gerichtlichen Genehmigung verzichtet werden. Der damit verbundene Eingriff in das Selbstbestimmungsrecht der Betroffenen ist aufgrund des ...
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23.01.2015 · Fachbeitrag ·
Vorsorgevollmacht
Eine Vorsorgevollmacht wird erteilt, um eine gerichtliche Betreuungsanordnung zu vermeiden. I.d.R. wird der Bevollmächtigte in zahlreichen oder in allen Bereichen der Vermögens- und Personensorge zu einer Vertretung ...
27.11.2014 · Fachbeitrag ·
Patientenverfügung
1. Der Abbruch einer lebenserhaltenden Maßnahme bedarf dann nicht der betreuungsgerichtlichen Genehmigung nach § 1904 Abs. 2 BGB, wenn der Betroffene einen entsprechenden eigenen Willen bereits in einer wirksamen Patientenverfügung (§ 1901a Abs. 1 BGB) niedergelegt hat und diese auf die konkret eingetretene Lebens- und Behandlungssituation zutrifft. Im Übrigen differenziert § 1901a Abs. 2 S. 1 BGB zwischen den Behandlungswünschen einerseits und dem mutmaßlichen Willen des Betroffenen andererseits. 2. Das ...
10.04.2014 · Nachricht · Vorsorgevollmacht
Eine Vorsorgevollmacht steht der Anordnung der Betreuung nicht entgegen, wenn der Bevollmächtigte als zur Wahrnehmung der Interessen des Betroffenen nicht tauglich erscheint, namentlich erhebliche Zweifel an seiner ...
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28.08.2013 · Fachbeitrag ·
Erbschleicherei
Bis auf wenige Ausnahmen (§ 14 HeimG) schützt das Gesetz nicht vor Erbschleicherei. Ein wichtiges Instrument zum Schutz ist die Vorsorgevollmacht. Es besteht die Gefahr des Missbrauchs dieser Vollmacht.
26.07.2013 · Fachbeitrag ·
Kontovollmacht
1. Hat sich eine Tochter vorrangig um ihre Mutter, die Erblasserin, gekümmert und wohnte sie in ihrer unmittelbaren Nachbarschaft, ist von einem besonderen Vertrauensverhältnis auszugehen. 2. Bestand ein besonderes Vertrauensverhältnis zwischen einer kontobevollmächtigten Miterbin und der Erblasserin und liegen keine Tatsachen vor, die zu Zweifeln an der Zuverlässigkeit der Bevollmächtigten und ihrer Geschäftsführung Anlass geben, liegt kein rechtsgeschäftlicher Auftrag vor, der die Beauftragte zu ...