Der Notar beurkundet ein Testament. Darin legt die Erblasserin fest, dass sie den Testamentsvollstrecker (TV) in einer gesonderten handschriftlichen Niederschrift bestimmt. Diese wird in einem verschlossenen Umschlag dem beurkundenden Notar übergeben. In der Niederschrift wird der Notar selbst zum TV bestellt. Nach Ansicht des OLG Bremen ist diese Verfügung unwirksam (24.9.15, 5 W 23/15, Abruf-Nr. 145643 ). Warum? Die Doppelstellung als beurkundender Notar und TV - mit oder ohne Honorar - birgt einen ...
Der Versicherungsschein ist die maßgebliche Urkunde bei einem Versicherungsvertrag. Er beweist den gesamten Inhalt des Versicherungsvertrags. Dass gilt auch für die Bezugsberechtigung nach dem Tod des ...
Seit dem 1.1.15 müssen Fachanwälte statt wie bisher 10 nun 15 Stunden Fortbildung jährlich nachweisen. Hiervon dürfen aber 5 Zeitstunden im Wege des Selbststudiums absolviert werden, wenn eine Lernerfolgskontrolle ...
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Soweit der Vermächtnisnehmer dem Erben gegenüber verpflichtet ist, dessen persönliche durch Grundschuld auf dem vermachten Grundstück gesicherte Darlehensschuld zu berichtigen (§ 2166 Abs. 1 S. 1 BGB), steht dem ...
Wenn minderjährige Mitglieder eines Amateursportvereins von ihren Familienangehörigen oder Angehörigen anderer Vereinsmitglieder zu Sportveranstaltungen gefahren werden, handelt es sich grundsätzlich – auch im ...
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Nach ständiger Rechtsprechung des BAG erlosch der Urlaubsanspruch, wenn das Arbeitsverhältnis durch Tod des Arbeitnehmers endete. Er wandelte sich nicht in einen Abgeltungsanspruch nach § 7 Abs. 4 BUrlG um (BAG ZEV 12, 162). Dieser Rechtsprechung ist der EuGH entgegengetreten (ZEV 14, 502 ff.).