Der Nutzungsberechtigte eines Grabes ist für die Standsicherheit eines Grabmals und der Grabeinfassung allein verantwortlich(VG Mainz 17.615, 3 K 782/14.MZ).
Die Kosten der Eröffnung einer Verfügung von Todes wegen sind Nachlassverbindlichkeiten i.S. des § 1967 Abs. 2 BGB. Nicht maßgebend ist, dass die Erblasserin den Erbvertrag mit einem Dritten geschlossen hat (OLG ...
Der Umfang der Fortbildungspflicht für Fachanwälte beträgt seit dem 1.1.15 15 statt bisher 10 Stunden. Das IWW Institut ermöglicht Ihnen, Ihrer Fortbildungspflicht bequem und ohne Reiseaufwand nachzukommen. Der Erb- und Steuerrechts-Experte RA Holger Siebert, FA Erbrecht und Steuerrecht, gibt Ihnen am 23.6.15 in einem 2,5-stündigen Online-Seminar praktische Hilfestellungen dazu, worauf Sie im Hinblick auf die aktuelle Rechtsprechung, die EU-ErbVO und bezüglich der Erbschaftsteuer bei der Gestaltung ...
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Zum 1.8.13 ist das GNotKG in Kraft getreten. Es wirft viele Abrechnungsfragen auf. Der Informationsdienst Erbrecht effektiv des IWW präsentiert Ihnen dazu eine Fachgruppe GNotKG Notarielles Kostenrecht ( https://www.facebook.com/groups/gnotkg/?fref=ts ). Unsere Gruppe, die bereits aus über 150 Mitgliedern besteht, richtet sich an Notare, Notarfachwirte, Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte, Kostensachbearbeiter und erfahrene Praktiker, die sich intensiv mit dem GNotKG auseinandersetzen.