Auch im Bereich des Erbrechts bietet das Verfahren der Mediation als Alternative zur gerichtlichen Auseinandersetzung etliche Vorteile. Durch das Mediationsgesetz ist die Bezeichnung „zertifizierter Mediator“ nun gesetzlich verankert. Unter anderem bei der Geltendmachung von Pflichtteilsansprüchen kann die Mediation Konflikte vermeiden.
Das Fachinstitut für Notare bietet Anwälten und Notaren am 13.3.13 in Heusenstamm bei Frankfurt eine Weiterbildungsmöglichkeit: Die Änderungen durch das FamFG, des Erb- und Verjährungsrechts sowie die ...
Der Rechtsausschuss befürwortete am 30.1.13 die Gesetzesinitiative des Bundesrats zum Schutz des Erbrechts nichtehelicher und einzeladoptierter Kinder (17/9427). Die Ausschussmitglieder stimmten unisono für den ...
Zur ersten Lesung des Gesetzentwurfs zur Änderung des Prozesskostenhilfe- (PKH) und Beratungshilferechts erklärt Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger: Die Zahlung von PKH an die wirklich Bedürftigen ist eine unverzichtbare Voraussetzung für einen Rechtsstaat, der seinen Namen auch verdient.
Der Schuldner, der während der Laufzeit der Abtretungserklärung Vermögen von Todes wegen oder mit Rücksicht auf ein späteres Erbrecht erwirbt, hat seine Obliegenheit zur Herausgabe der Hälfte des Werts durch ...
Ein Kreditinstitut darf in einer Klausel seiner Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) von dem Erben eines verstorbenen Kunden nicht verlangen, dass er seine Erbberechtigung mit einem Erbschein nachweist.
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Für die Bestellung eines Nachlasspflegers gemäß § 1961 BGB ist ein Rechtsschutzbedürfnis erforderlich. Der Nachlassgläubiger muss zur Rechtsverfolgung auf die Bestellung eines Nachlasspflegers angewiesen sein. Die Erforderlichkeit ist aus der Sicht des jeweiligen Antragstellers zu beurteilen (OLG Hamm 21.11.12, I-15 W 338/12, n.v., Abruf-Nr. 130245 ).