04.01.2016 · Fachbeitrag ·
Verzichtsverträge
Können Testamente und Erbverträge nicht mehr abgeändert werden, kommt der Zuwendungsverzicht in Betracht. Das ist z.B. der Fall, wenn der Erblasser testierunfähig geworden ist. Dieses Gestaltungsmittel dürfte bedeutsamer werden, da mehr Menschen im Alter dement und damit testierunfähig werden. Der Beitrag zeigt die Besonderheiten des Zuwendungsverzichts.
04.01.2016 · Fachbeitrag ·
Vor- und Nacherbfolge
Im Fall des LG Hanau hatten der Vor- und der Nacherbe bezüglich eines Nachlassgegenstands (Grundstücks) die Nacherbenbindung aufgehoben. Das Grundstück fiel später an den Vorerben zurück. Der Beitrag zeigt, ob der ...
04.01.2016 · Fachbeitrag ·
Testament
Ist unklar, wann der Erblasser ein Testament datiert hat, weil sich die Jahresangabe nicht sicher feststellen lässt, ist § 2247 Abs. 5 BGB entsprechend anwendbar. Folge: Das Testament ist ungültig, wenn möglich ...
01.01.2016 · Nachricht · Statistisches Bundesamt
In 2014 starben 868.000 Menschen, gegenüber dem Vorjahr ist die Zahl der Sterbefälle um 2,8 Prozent gesunken (2013: 894 000). In 2014 wurden in Deutschland 715 000 Kinder lebend geboren. Wie das Statistisches Bundesamt (Destatis) nach vorläufigen Ergebnissen weiter mitteilt, waren das 33.000 Neugeborene oder 4,8 Prozent mehr als 2013 (682 000). Wie in allen Jahren seit 1972 starben somit mehr Menschen als Kinder geboren wurden. 2014 lag die Differenz bei 153 000, in 2013 bei 212 000.
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14.12.2015 · Fachbeitrag ·
Vor- und Nacherbfolge
Gehören Immobilien zum Nachlass des Erblassers, ist bei einer Vor- und Nacherbschaft von Amts wegen ein Nacherbenvermerk ins Grundbuch einzutragen, § 51 GBO. Der Beitrag erläutert, wozu dieser Eintrag dient.
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14.12.2015 · Fachbeitrag ·
Vorsorgevollmacht
Ein Betreuer kann eine Vorsorgevollmacht nur widerrufen, wenn ihm dies als eigener Aufgabenkreis zugewiesen wurde. Denn durch den Widerruf wird erheblich in die Grundrechte und die Selbstbestimmung des Betroffenen ...
14.12.2015 · Fachbeitrag ·
Internationale Zuständigkeit
Bei Erbfällen mit internationalem Bezug ist oft fraglich, welches Recht greift. In einem aktuellen Fall ging es um die Frage, ob § 15 S. 1 des deutsch-türkischen Nachlassabkommens (in Kraft getreten als Anlage zu Art. 20 des Konsularvertrags zwischen der Türkischen Republik und dem Deutschen Reich vom 28.5.29, RGBl. 1930 II S. 747; 1931 II S. 538; BGBl. 1952 II S. 608; fortan: Nachlassabkommen) anzuwenden ist. Danach ist nur die internationale Zuständigkeit der türkischen Gerichte eröffnet. Dazu im ...