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Ab dem 1.4.16 gelten verbindliche Gerichtsvollzieher-Formulare. Sie dürfen auch derzeit bereits genutzt werden. Stellen Sie sich also schon jetzt darauf ein! Unser Experte Dieter Schüll erläutert Ihnen daher im ...
Verkehrsunfallsachen sind des Anwalts täglich Brot. Gebührenrechts-Experte RA Norbert Schneider bespricht mit Ihnen am 18.1.16 von 14 bis 16 Uhr u.a., welche Einigungsgebühr Sie in Abrechnungsfällen erhalten, wie ...
Enthält ein gemeinschaftliches Ehegattentestament die Formulierung: „Nach dem Tod des Letztversterbenden soll die gesetzliche Erbfolge eintreten.“ kann unklar bleiben, ob hiermit die gesetzlichen Erben verbindlich als Schlusserben eingesetzt werden sollen, so dass der überlebende Ehegatte eine abweichende testamentarische Bestimmung treffen darf (OLG Hamm 11.9.15, 15 W 142/15).
Bitte berücksichtigen Sie, dass die Lernerfolgskontrolle für das erste Halbjahr die Beiträge der Ausgaben Januar bis einschließlich Mai und die Lernerfolgskontrolle für das zweite Halbjahr die Beiträge der ...
Ein durch gerichtliche Entscheidung entlassener Testamentsvollstrecker ist nicht zur Beschwerde gegen die Entscheidung des Nachlassgerichts befugt, keinen Nachfolger zu ernennen (OLG Karlsruhe 25.8.15, 11 Wx 69/15, MDR ...
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Die vorweggenommene Erbfolge dient dazu, lebzeitig Vermögen auf die folgende Generation zu übertragen. Der Schenker kann dadurch Steuern sparen, der Beschenkte eine Existenzhilfe erhalten. Hierbei sind zivil-, steuer- und bewertungsrechtliche Aspekte zu beachten. Der Beitrag zeigt steuerrechtliche Risiken und wie Sie diese vermeiden können.