02.04.2025 · Nachricht aus ErbBstg · Ihr Plus im Netz
Wird nach steueroptimalen Lösungen für die Vermögensnachfolge in der Familie gesucht, erweisen sich drei Modelle als besonders attraktiv, die jedoch bei Finanzbeamten regelmäßig Misstrauen hervorrufen. Mit unserer Sonderausgabe zum Thema „Nießbrauch, Familienpool, Güterstandsschaukel“ sind Sie aber auf der sicheren Seite. Die Sonderausgabe finden Sie ab sofort in Ihrem Downloadbereich, https://www.iww.de/erbbstg/downloads .
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02.04.2025 · Nachricht aus ErbBstg · Erbvertrag
Gelten die §§ 2279, 2077 BGB – wonach eine Verfügung zugunsten des Ehegatten bei Vorliegen der Scheidungsvoraussetzungen unwirksam ist – auch für einen Erbvertrag, der vor der Ehe geschlossen wurde? Darüber hatte das OLG Celle in seinem Urteil vom 27.1.25 (6 W 148/24, Abruf-Nr. 246804 ) jüngst zu entscheiden.
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02.04.2025 · Nachricht aus ErbBstg · Testament
Die Eheleute errichteten ein notarielles Testament, in dem sie sich gegenseitig zu Alleinerben und ihre beiden Söhne zu Schlusserben nach dem Überlebenden einsetzten. Das Testament enthält weiter folgende Pflichtteilsstrafklausel: „Sollte einer unserer Söhne oder beide nach dem Tode des Erstversterbenden von uns ihren Pflichtteil verlangen, so sollen sie nach dem Tod des Längstlebenden ebenfalls den Pflichtteil erhalten. Der überlebende Ehegatte kann in diesem Fall neu bezüglich des ...
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02.04.2025 · Fachbeitrag aus ErbBstg · Ehegattentestament
Das OLG Zweibrücken hatte sich in seiner Entscheidung vom 10.2.25 (8 W 21/24) mit der Frage zu beschäftigen, welchen Regelungsgehalt ein handschriftliches Testament entfaltet, durch das Einzelgegenstände verteilt werden, während der daneben bereits bestehende Erbvertrag die Erbfolge umfassend regelt.
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02.04.2025 · Fachbeitrag aus ErbBstg · Erbschaftsteuer
Die Ausnahmeregelung des § 13b Abs. 4 Nr. 1 S. 2 Buchst. b ErbStG spielt in der Praxis für die Übertragung großer Immobilienvermögen eine tragende Rolle. Ihre Anwendung ist derzeit davon gekennzeichnet, dass die Finanzverwaltung diese i. d. R. in Abhängigkeit von dem Überschreiten der „300-Wohnungen-Grenze“ gewährt, weil nach ihrer Auffassung erst dann ein wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb i. S. d. § 14 AO für die Erfüllung des notwendigen Hauptzwecks erforderlich ...
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02.04.2025 · Fachbeitrag aus ErbBstg · Vorweggenommene Erbfolge
Bereits im Jahr 2014 hatte der BFH entschieden, dass Zahlungen für die Ablösung eines (Vorbehalts-)Nießbrauchs an einer Beteiligung i. S. v. § 17 EStG beim Nießbrauchsverpflichteten im Rahmen der Ermittlung der Einkünfte nach § 17 EStG nachträgliche Anschaffungskosten auf die Beteiligung darstellen (BFH 18.11.14, IX R 49/13, BStBl II 15, 224). Dagegen war die steuerliche Berücksichtigung solcher Ablösezahlungen auf der Seite des Nießbrauchsberechtigten bisher ungeklärt. Mit ...
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02.04.2025 · Fachbeitrag aus ErbBstg · Unternehmensnachfolge
Verschenkt ein Unternehmen Geschäftsanteile an leitende Mitarbeiter, um die Unternehmensnachfolge zu sichern, führt das laut BFH nicht automatisch zu steuerpflichtigem Arbeitslohn bei den Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit (BFH 20.11.24, VI R 21/22, Abruf-Nr. 245926 ).
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02.04.2025 · Fachbeitrag aus ErbBstg · Kapitalgesellschaften
Der Wert von Anteilen an einer nicht börsennotierten Kapitalgesellschaft ist nicht nach § 11 Abs. 2 S. 3 BewG auf den Substanzwert begrenzt, wenn eine Ableitung des (niedrigeren) gemeinen Werts aus Verkäufen unter fremden Dritten, die weniger als ein Jahr zurückliegen, nach § 11 Abs. 2 S. 2 BewG möglich ist. Zur Ableitung des gemeinen Werts aus Verkäufen zwischen fremden Dritten nach § 11 Abs. 2 S. 2 BewG können allerdings solche Verkäufe nicht herangezogen werden, bei denen ...
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02.04.2025 · Fachbeitrag aus ErbBstg · Anteilsverkäufe
Der gemeine Wert eines nicht börsennotierten Anteils an einer GmbH lässt sich nur dann nach § 11 Abs. 2 S. 2 BewG aus Verkäufen unter fremden Dritten, die weniger als ein Jahr zurückliegen, ableiten, wenn die Veräußerung im gewöhnlichen Geschäftsverkehr erfolgt, der die marktwirtschaftlichen Grundsätze von Angebot und Nachfrage vollzieht. Ob dies der Fall ist, richtet sich nach den Umständen des Einzelfalls. Ein über die Jahre gleichbleibender pauschaler Holdingabschlag ist bei ...
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02.04.2025 · Fachbeitrag aus ErbBstg · Erbschaftsteuer
Normalerweise ist die Erbschaftsteuer binnen eines Monats nach Bekanntgabe des Steuerbescheids fällig. Doch es gibt Ausnahmen. Eine davon enthält § 28 Abs. 3 ErbStG. Danach kann die auf Wohnimmobilien entfallende Steuer auf Antrag bis zu zehn Jahre gestundet werden, soweit die Steuer nur durch Verkauf der Immobilie aufzubringen ist. Weil der Anwendungsbereich der Steuerstundung ab dem 1.1.25 erheblich erweitert und verbessert wurde, ergibt sich für ErbBstg der Anlass, die Regelungen für ...
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