25.04.2025 · Fachbeitrag aus ErbBstg · Unternehmensnachfolge
Das erbrechtliche Gestaltungsmittel der Testamentsvollstreckung ermöglicht dem Unternehmer die Aufrechterhaltung seines Unternehmens auch über den Tod hinaus. Vor allem jedoch ermöglicht die Testamentsvollstreckung dem Unternehmer eine über den Tod hinausreichende Einflussnahme. Es liegt auf der Hand, dass diesem Gestaltungsmittel im unternehmerischen Bereich daher eine sehr hohe praktische Bedeutung zukommt.
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25.04.2025 · Nachricht aus ErbBstg · Grundsteuerwert
Das FG Düsseldorf hat mit Beschluss vom 9.1.25 (11 V 2128/24 A [BG]) über einen Antrag auf Aussetzung der Vollziehung eines Grundsteuerwertbescheids entschieden. Das Gericht hat dabei ernstliche Zweifel an einem Ansatz des Bodenrichtwerts für baureifes Land zur Ermittlung eines Grundsteuerwerts für ein in einem Landschaftsschutzgebiet belegenes Grundstück geäußert.
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25.04.2025 · Fachbeitrag aus ErbBstg · Vermögensnachfolge
Die Regelung der eigenen Nachfolge ist für jedermann relevant, wenn auch für Unternehmer im besonderen Maße, weil von ihnen in der Regel die Familie und das Unternehmen abhängig sind. So gilt es im Rahmen der Unternehmensnachfolge, auch die Handlungsfähigkeit zu sichern und frühzeitig einen internen oder externen Nachfolger an die damit verbundenen Aufgaben heranzuführen. Ziel der strategischen Nachfolgeplanung ist es, für den Notfall vorzusorgen, rechtliche und steuerliche Fallstricke ...
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25.04.2025 · Fachbeitrag aus ErbBstg · Verschonungsregeln
Begünstigtes Vermögen i. S. d. § 13b Abs. 2 ErbStG bleibt bekanntlich mit bis zu 85 % bei der Regelverschonung steuerfrei oder mit bis zu 100 % bei der sog. Optionsverschonung, wenn der Erwerb begünstigten Vermögens i. S. d. § 13b Abs. 2 ErbStG insgesamt den Schwellenwert von 26 Mio. EUR nicht übersteigt. Erfolgen mehrere Erwerbe begünstigten Vermögens von derselben Person innerhalb von zehn Jahren, bestimmt § 13a Abs. 1 S. 2 ErbStG, dass dabei die früheren Erwerbe ...
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02.04.2025 · Nachricht aus ErbBstg · Ihr Plus im Netz
Wird nach steueroptimalen Lösungen für die Vermögensnachfolge in der Familie gesucht, erweisen sich drei Modelle als besonders attraktiv, die jedoch bei Finanzbeamten regelmäßig Misstrauen hervorrufen. Mit unserer Sonderausgabe zum Thema „Nießbrauch, Familienpool, Güterstandsschaukel“ sind Sie aber auf der sicheren Seite. Die Sonderausgabe finden Sie ab sofort in Ihrem Downloadbereich, https://www.iww.de/erbbstg/downloads .
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02.04.2025 · Nachricht aus ErbBstg · Erbvertrag
Gelten die §§ 2279, 2077 BGB – wonach eine Verfügung zugunsten des Ehegatten bei Vorliegen der Scheidungsvoraussetzungen unwirksam ist – auch für einen Erbvertrag, der vor der Ehe geschlossen wurde? Darüber hatte das OLG Celle in seinem Urteil vom 27.1.25 (6 W 148/24, Abruf-Nr. 246804 ) jüngst zu entscheiden.
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02.04.2025 · Nachricht aus ErbBstg · Testament
Die Eheleute errichteten ein notarielles Testament, in dem sie sich gegenseitig zu Alleinerben und ihre beiden Söhne zu Schlusserben nach dem Überlebenden einsetzten. Das Testament enthält weiter folgende Pflichtteilsstrafklausel: „Sollte einer unserer Söhne oder beide nach dem Tode des Erstversterbenden von uns ihren Pflichtteil verlangen, so sollen sie nach dem Tod des Längstlebenden ebenfalls den Pflichtteil erhalten. Der überlebende Ehegatte kann in diesem Fall neu bezüglich des ...
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02.04.2025 · Fachbeitrag aus ErbBstg · Ehegattentestament
Das OLG Zweibrücken hatte sich in seiner Entscheidung vom 10.2.25 (8 W 21/24) mit der Frage zu beschäftigen, welchen Regelungsgehalt ein handschriftliches Testament entfaltet, durch das Einzelgegenstände verteilt werden, während der daneben bereits bestehende Erbvertrag die Erbfolge umfassend regelt.
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02.04.2025 · Fachbeitrag aus ErbBstg · Erbschaftsteuer
Die Ausnahmeregelung des § 13b Abs. 4 Nr. 1 S. 2 Buchst. b ErbStG spielt in der Praxis für die Übertragung großer Immobilienvermögen eine tragende Rolle. Ihre Anwendung ist derzeit davon gekennzeichnet, dass die Finanzverwaltung diese i. d. R. in Abhängigkeit von dem Überschreiten der „300-Wohnungen-Grenze“ gewährt, weil nach ihrer Auffassung erst dann ein wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb i. S. d. § 14 AO für die Erfüllung des notwendigen Hauptzwecks erforderlich ...
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02.04.2025 · Fachbeitrag aus ErbBstg · Vorweggenommene Erbfolge
Bereits im Jahr 2014 hatte der BFH entschieden, dass Zahlungen für die Ablösung eines (Vorbehalts-)Nießbrauchs an einer Beteiligung i. S. v. § 17 EStG beim Nießbrauchsverpflichteten im Rahmen der Ermittlung der Einkünfte nach § 17 EStG nachträgliche Anschaffungskosten auf die Beteiligung darstellen (BFH 18.11.14, IX R 49/13, BStBl II 15, 224). Dagegen war die steuerliche Berücksichtigung solcher Ablösezahlungen auf der Seite des Nießbrauchsberechtigten bisher ungeklärt. Mit ...
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