06.05.2015 · Fachbeitrag aus ErbBstg · Gemeinschaftliches Testament
Haben Ehegatten in einem gemeinschaftlichen Testament zwei Kinder als Schlusserben eingesetzt und schließt der überlebende Ehegatte mit einem dieser Kinder einen entgeltlichen Zuwendungsverzicht mit Erstreckung auf dessen Abkömmlinge, so bezieht sich die Bindungswirkung der Schlusserbeinsetzung für den überlebenden Ehegatten im Zweifel auch auf den Erbteil, der dem anderen Kind infolge des Zuwendungsverzichts angewachsen ist (OLG Hamm 28.1.14, 15 W 503/14, Abruf-Nr. 144425 ).
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06.05.2015 · Fachbeitrag aus ErbBstg · Bewertungsgesetz
Einem abweichenden Wertansatz in einem Sachverständigengutachten kann gefolgt werden, wenn der Gutachter diesen hinreichend begründet. Ein Gutachten ist nicht bereits dann in Gänze zu verwerfen, wenn es eine korrigierbare Lücke oder einen korrigierbaren Mangel enthält (Niedersächsisches FG 27.11.14, 1 K 77/13, Abruf-Nr. 144424 ).
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06.05.2015 · Fachbeitrag aus ErbBstg · Finanzgericht Baden-Württemberg
Entmüllungskosten zur Nutzbarmachung eines zum Nachlass gehörenden Grundstücks sind nicht als Nachlassverbindlichkeiten abzugsfähig (FG Baden-Württemberg 18.12.14, 7 K 1377/14, Abruf-Nr. 144215 ).
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06.05.2015 · Fachbeitrag aus ErbBstg · Europäischer Gerichtshof
Dem EuGH wird die Frage vorgelegt, ob die Kapitalverkehrsfreiheit nach Art. 63 Abs. 1 AEUV i.V. mit Art. 65 AEUV der Regelung eines Mitgliedstaats entgegensteht, die bei einem Erwerb von Todes wegen durch Personen einer bestimmten Steuerklasse eine Ermä ßigung der ErbSt vorsieht, wenn der Nachlass Vermögen enthält, das in den letzten zehn Jahren vor dem Erwerb bereits von Personen dieser Steuerklasse erworben worden ist, und für diesen Vorerwerb ErbSt in dem Mitgliedstaat festgesetzt ...
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06.05.2015 · Fachbeitrag aus ErbBstg · Pflichtteilsrecht
Nimmt ein Abkömmling, der zunächst seinen Pflichtteilsanspruch geltend gemacht hat, bei Erlangung der Kenntnis von einer testamentarischen Pflichtteilsstrafklausel von der Verfolgung seines Anspruchs umgehend Abstand, ist die Pflichtteilsstrafklausel nicht verwirkt (OLG Rostock 11.12.14, 3 W 138/13, Abruf-Nr. 144426 ).
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06.05.2015 · Fachbeitrag aus ErbBstg · Oberlandesgericht Düsseldorf
Die Erblasserin E hatte bestimmt, dass zunächst ihre Mutter, sodann ihr Vater erben solle und für den Fall, dass „keiner von uns überleben“ sollte, das gesamte Vermögen einem wohltätigen Zweck („Kinderkrebshilfe, Tierschutz etc.“) zugeführt werden soll und „die gesamte Verwandtschaft nichts erbt“ (OLG Düsseldorf 2.9.14, 3 Wx 80/13, Abruf-Nr. 144421 ).
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06.05.2015 · Fachbeitrag aus ErbBstg · Nießbrauchsrecht
Die Schenkung von Gesellschaftsanteilen oder Immobilien unter Nießbrauchsvorbehalt war schon nach der vor 2009 maßgeblichen Rechtslage eine beliebte Gestaltung und ist seit 2009 aufgrund der durch das ErbStRG geänderten Rechtslage noch interessanter geworden. Sowohl nach alter als auch nach neuer Rechtslage relativieren sich die steuerlichen Vorteile aber erheblich, wenn zu einem späteren Zeitpunkt auf das Nießbrauchsrecht unentgeltlich verzichtet wird. Der BFH hat allerdings einen ...
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29.04.2015 · Nachricht aus ErbBstg · Oberlandesgericht Köln
Jeder kann sein Testament ohne Mitwirkung Dritter wirksam errichten, vorausgesetzt das Testament wird vollumfänglich handschriftlich niedergeschrieben. Das Testament muss mit der Unterschrift des Erblassers abgeschlossen werden. Ein maschinenschriftlich errichtetes Testament ist auch dann unwirksam, wenn es eine handschriftliche Unterschrift trägt.
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22.04.2015 · Nachricht aus ErbBstg · Bundesgerichtshof
Erbunwürdig gemäß § 2339 Abs. 1 Nr. 1 BGB ist auch der Erbe (hier: Ehegatte), der versucht, den seit Jahren nicht mehr geschäftsfähigen Erblasser zu töten (§§ 212, 213 StGB). Das gilt jedenfalls dann, wenn der Erblasser keine Patientenverfügung hinterlassen hat, keine Tötung auf Verlangen gemäß § 216 StGB vorliegt, der Erbe nicht das Verfahren nach §§ 1901a ff. BGB eingehalten hat und sich auch sonst kein tatsächlich geäußerter Wille des Erblassers zum Abbruch ...
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01.04.2015 · Fachbeitrag aus ErbBstg · Testament
Die Verfügungen des verstorbenen Ehegatten bleiben wirksam, wenn er sie in gleicher Weise getroffen hätte, wenn die angefochtene Verfügung des anderen Ehegatten von vornherein nur den Inhalt gehabt hätte, den sie nach der Anfechtung hat (OLG München 10.2.15, 31 Wx 427/14, Abruf-Nr. 144134 ).
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