05.03.2009 · Fachbeitrag aus ErbBstg · Erbschaftsteuerreformgesetz
Das mit dem ErbStRG eingeführte Optionsrecht (Art. 3 ErbStRG) sollte nach den Vorstellungen des Gesetzgebers vorrangig Unternehmensnachfolgern die Möglichkeit verschaffen, für ein von Todes wegen in den Jahren 2007 und 2008 erworbenes Unternehmen die neuen Verschonungsregelungen (§§ 13a, 13b, 19a ErbStG) in Anspruch zu nehmen.
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05.03.2009 · Fachbeitrag aus ErbBstg · Testament
Macht der Erblasser den Anfall des zugewendeten Vermächtnisses im Sinne einer Gegenleistung (Belohnung) davon abhängig, dass der Bedachte innerhalb einer bestimmten Frist einen vom Erblasser angestrebten Erfolg herbeigeführt hat, so spricht dies für eine Vermächtnisanordnung unter einer aufschiebenden Bedingung (§ 158 Abs. 1 BGB, § 2177 BGB). Wird dem Bedachten eines auflösend bedingten Vermächtnisses mit Belohnungscharakter die mit der Bedingung bezweckte Leistung - wegen ...
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05.03.2009 · Fachbeitrag aus ErbBstg · Pflichtteilsergänzungsanspruch
Wegen der Abfindung, die der Erblasser für den Verzicht eines Abkömmlings auf das gesetzliche Erbrecht leistet, steht einem weiteren Abkömmling ein Pflichtteilsergänzungsanspruch im Hinblick auf die Erhöhung seiner Pflichtteilsquote nach § 2310 S. 2 BGB grundsätzlich nicht zu. Das setzt voraus, dass sich die Abfindung in dem Zeitpunkt, in dem sie erbracht wird, der Höhe nach im Rahmen der Erberwartung des Verzichtenden hält. Auf den Wert eines vom Verzichtenden zu beanspruchenden ...
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05.03.2009 · Fachbeitrag aus ErbBstg · Erbschaftsteuerreformgesetz
Mit dem zum 1.1.09 in Kraft getretenen ErbStRG vom 24.12.08 (BGBl I 2008, 3018 ff., Abruf-Nr. 073891) wurde § 25 ErbStG ersatzlos gestrichen. Dieser regelte bislang die Besteuerung der Übertragung von Vermögen mit Nutzungs- und Rentenlasten, zu denen auch der bei einer Schenkung vorbehaltene Nießbrauch gehört. Obwohl bei der Vereinbarung eines Nießbrauchs belastetes Vermögen übertragen wird, erlaubte die bisherige Rechtslage keinen Abzug dieser Belastung im Rahmen der Besteuerung. § 25 ...
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05.03.2009 · Fachbeitrag aus ErbBstg · Erbschaftsteuerreformgesetz
Für die Bewertung von Grundstücken gelten seit dem 1.1.09 völlig veränderte Bewertungsgrundsätze. In dem folgenden Beitrag wird der Anwendungsbereich des Ertragswertverfahrens und die Abgrenzung zum Sachwertverfahren erörtert, die Ermittlung des Ertragswertes anhand von Berechnungsbeispielen aufgezeigt und der bisherigen Rechtslage gegenübergestellt.
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05.03.2009 · Fachbeitrag aus ErbBstg · Erbschaftsteuerreformgesetz
Die Übernahme der Schenkungsteuer nach § 10 Abs. 2 ErbStG bringt den Vorteil, dass die Abgabe geringer ausfällt, der Zuwendende weniger schenken muss und der Begünstigte netto dennoch mehr erhält. Die positiven Auswirkungen dieses Sparmodells nehmen unter der Erbschaftsteuerreform zu, da die Tarife in den Klassen II und III deutlich gestiegen sind.
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05.03.2009 · Fachbeitrag aus ErbBstg · Bewertung
Die Besteuerung eines Aufgabegewinns beim Erben gemäß § 16 Abs. 1 bis 3 EStG mit ESt nach zuvor erfolgter Besteuerung des Vermögenszuwachses mit ErbSt ist keine systemwidrige Doppelbelastung (BFH 22.10.08, X B 162/08).
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05.03.2009 · Fachbeitrag aus ErbBstg · Betriebsvermögen
Aus dem Wortlaut des § 20 Abs. 1 S. 1 ErbStG und dem Charakter der SchenkSt als Bereicherungssteuer folgt zwar, dass sich das FA grundsätzlich zunächst an den Beschenkten halten muss. Eine Inanspruchnahme des Schenkers auch in Nachversteuerungsfällen nach § 13a Abs. 5 ErbStG ist aber zulässig (FG Münster 19.6.08, 3 K 3145/06 Erb, rkr.).
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05.03.2009 · Fachbeitrag aus ErbBstg · Mittelbare Grundstücksschenkung
Zuwendungsgegenstand einer einzigen teils unmittelbaren, teils mittelbaren Schenkung eines fertig bebauten Grundstücks kann auch ein Grundstück mit Gebäude sein, das sich bei Vertragsschluss noch im Rohbauzustand befindet. Dies ist der Fall, wenn der Zuwendende aufgrund eines einheitlichen Vertrags nicht nur unentgeltlich sein noch nicht fertig bebautes Grundstück überträgt, sondern zusätzlich Geld mit der Zweckbestimmung, es nur für die Fertigstellung des Gebäudes zu verwenden.
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05.03.2009 · Fachbeitrag aus ErbBstg · Erbauseinandersetzung
Nach wie vor ist umstritten, wie die über die Erbquote eines Miterben hinausgehende Übernahme von Verbindlichkeiten im Rahmen einer Erbauseinandersetzung steuerrechtlich zu beurteilen ist. Nunmehr ist das FG Düsseldorf zugunsten des Steuerpflichtigen zu dem Ergebnis gelangt, dass die überquotale Schuldübernahme als Ausgleich für die Erlangung eines über die Erbquote hinausgehenden Anteils am Gemeinschaftsvermögen zu Anschaffungskosten führt (FG Düsseldorf 27.8.08, 11 K 3323/07 E, Rev.
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