28.08.2024 · Fachbeitrag aus ErbBstg · Steuerklasse und Freibetrag
Beim Übergang von Vermögen auf eine Familienstiftung ist für die Bestimmung der anwendbaren Steuerklasse und des Freibetrags als „entferntest Berechtigter“ zum Schenker derjenige anzusehen, der nach der Stiftungssatzung potenziell Vermögensvorteile aus der Stiftung erhalten kann. Unerheblich ist, ob die Person zum Zeitpunkt des Stiftungsgeschäfts schon geboren ist, jemals geboren wird und tatsächlich finanzielle Vorteile aus der Stiftung erlangen wird – so der BFH in seinem Urteil ...
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28.08.2024 · Fachbeitrag aus ErbBstg · Steuerplanung
Damit die Erbschaftsteuer zu einem plan- und kalkulierbaren Risiko wird, werden häufig Familienstiftungen errichtet. Denn diese haben einen entscheidenden Vorteil: Anstatt das Vermögen auf den zeitlich ungewissen Todestag der Erbschaftsteuer zu unterwerfen, unterliegt das Vermögen einer Familienstiftung planbar alle 30 Jahre der Erbersatzsteuer. Und weil die Erbersatzsteuer so genau planbar ist, kann diese durch die zeitversetzte Errichtung einer zweiten Familienstiftung sogar umgangen bzw.
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28.08.2024 · Fachbeitrag aus ErbBstg · Begünstigungsfähiges Vermögen
Der 90 %-Einstiegstest des § 13b Abs. 2 S. 2 ErbStG ist als Reaktion auf die frühere Begünstigung sog. Cash-Gesellschaften zum 1.7.16 eingeführt worden und sollte unerwünschte Gestaltungen zur Inanspruchnahme der Steuerverschonung verhindern. Obwohl die Finanzverwaltung den komplizierten Gesetzestext hinsichtlich des in § 13b Abs. 2 S. 2 ErbStG aufgeführten Altersversorgungsvermögens von Beginn an zugunsten der Steuerpflichtigen nicht wortlautgetreu angewendet hat, entfaltete die ...
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28.08.2024 · Fachbeitrag aus ErbBstg · Erbvertrag
Der BGH hatte sich in seinem Beschluss vom 22.5.24 (IV ZB 26/23) mit der Frage zu beschäftigen, ob die gegenseitige Erbeinsetzung von Partnern einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft in einem mehrere Jahre vor ihrer Ehe geschlossenen Erbvertrag aufgrund der späteren Scheidung unwirksam geworden ist.
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24.07.2024 · Fachbeitrag aus ErbBstg · Bedarfsbewertung
Das FA kann im Rahmen der Ermittlung eines Grundbesitzwertes im Sachwertverfahren den vom Gutachterausschuss für Grundstückswerte ermittelten Bodenrichtwert, für den eine Geschossflächenzahl (GFZ) von 0,5 angegeben ist, nicht auf die auf dem Grundstück tatsächlich verwirklichte GFZ von 0,65 umrechnen – so das FG München in seinem Urteil vom 7.2.24 (4 K 1385/23).
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24.07.2024 · Fachbeitrag aus ErbBstg · Bewertungsregeln
In zwei inhaltsgleichen Aussetzungsbeschlüssen vom 27.5.24 (II B 78/23 und II B 79/23) hat der BFH brandaktuell zu der Grundsteuerwertfeststellung im sog. Bundesmodell Stellung genommen. Er kommt dabei zu dem Ergebnis, dass die Bewertungsvorschriften in § 218 ff. BewG i. d. F. des Grundsteuer-Reformgesetzes vom 26.11.19 bei der im Aussetzungsverfahren gebotenen summarischen Prüfung verfassungskonform dahin gehend auszulegen seien, dass auf der Ebene der Grundsteuerwertfeststellung im ...
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24.07.2024 · Nachricht aus ErbBstg · Ihr Plus im Netz
Die umfassenden Änderungen des Ertragswert- sowie des Sachwertverfahrens infolge des JStG 2022 führen seit dem 1.1.23 zu deutlich höheren Immobilienbewertungen für Zwecke der Erbschaft und Schenkungsteuer. Hierauf gilt es in der Beratungspraxis zu reagieren. Die Sonderausgabe „Immobilienübertragung: Wie Sie durch intelligente Gestaltung Steuern sparen und Vermögen schützen“ unterstützt Sie dabei. Die Sonderausgabe finden Sie ab sofort in Ihrem Downloadbereich, ...
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24.07.2024 · Fachbeitrag aus ErbBstg · Betrieb eines Parkhauses
Mit Urteil vom 28.2.24 (II R 27/21, Abruf-Nr. 242235 ) hat der BFH klargestellt, dass im Rahmen eines Parkhausbetriebs Dritten zur Nutzung überlassene Parkplätze erbschaftsteuerlich nicht begünstigtes Verwaltungsvermögen darstellen. Dabei widerspricht der BFH auch der Auffassung der Finanzverwaltung, die in Ausnahmefällen für den vergleichbaren Fall der Beherbergungsbetriebe eine Begünstigung bislang gewährt hat (vgl. R E 13b.13 S. 3 ErbStR). Abzuwarten bleibt, wie die ...
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24.07.2024 · Nachricht aus ErbBstg · Kapitaleinkünfte
Nach einem Urteil des FG Nürnberg (29.9.23, 7 K 1029/21, Abruf-Nr. 241379 ; Rev. BFH: XI R 5/24) ist die Ablösung eines Nießbrauchs gegen Einmalbetrag im Rahmen der vorgenommenen Erbfolge nicht als nicht steuerbare Vermögensumschichtung zu behandeln. Der Ablösebetrag ist vielmehr als eine Entschädigung für weggefallene Einnahmen anzusehen und damit als Kapitaleinkünfte gemäß §§ 24 Nr. 1a i. V. m. 20 Abs. 1 Nr. 1 EStG zu versteuern.
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24.07.2024 · Nachricht aus ErbBstg · Bewertung
Das FG München (25.5.22, 4 K 2064/21; Abruf-Nr. 242792 , Rev. BFH: II R 35/23) hat entschieden, dass der in § 14 Abs. 1 S. 3 BewG bestimmte Zinssatz von 5,5 % nicht verfassungswidrig ist. In diesem Zusammenhang war fraglich, ob der zur Berechnung des Kapitalwerts einer lebenslangen Leistung auf den Jahreswert anzuwendende Vervielfältiger vor dem Hintergrund des BVerfG-Beschlusses vom 8.7.21 (1 BvR 2237/14, 1 BvR 2422/17, zur Vollverzinsung) aufgrund eines strukturellen Niedrigzinsniveaus ...
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