Das Testament ist gemäß § 2084 BGB geltungserhaltend dahingehend auszulegen, dass die Erblasserin nach ihrem hypothetischen Willen ihre Tochter – nur – als Vorerbin eingesetzt hat unter der auflösenden Bedingung, dass diese von einer der genannten Personen beerbt wird.
Setzen Ehegatten sich in einem gemeinschaftlichen Testament gegenseitig als Erben sowie jeweils einseitig mit ihnen verwandte Personen gemeinsam als Erben des Letztversterbenden ein und schlägt der überlebende ...
Der Vater V übertrug seinem Sohn S Vermögen im Wege der vorweggenommenen Erbfolge. Ferner vereinbarte er mit S, dass dieser seiner Schwester T „anstelle der Zahlung eines Gleichstellungsgeldes“ eine Immobilie ...
Setzen Ehegatten sich in einem gemeinschaftlichen Testament gegenseitig als Erben sowie jeweils einseitig mit ihnen verwandte Personen gemeinsam als Erben des Letztversterbenden ein und schlägt der überlebende Ehegatte nach dem Tode des Erstversterbenden aus, kann die Schlusserbeinsetzung regelmäßig nicht als Ersatzerbeinsetzung auf den Nachlass des Erstversterbenden ausgelegt werden; für seinen Nachlass tritt dann gesetzliche Erbfolge ein (OLG Hamm 14.3.14, I-15 W 136/13, 15 W 136/13, Abruf-Nr. 141354 ).
Der Erblasser und seine Ehefrau hatten sich mit gemeinschaftlichem Testament vom 2.12.09 gegenseitig als Alleinerben eingesetzt und zwei ihrer drei Kinder zu Schlusserben. Dem Kläger hatten sie den Pflichtteil ...
Eine Erbengemeinschaft kann selbstständiger Rechtsträger i.S. des Grunderwerbsteuerrechts sein. Das hat der für die GrESt zuständige II. Senat des BFH am 12.2.14 (II R 46/12) entschieden.
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Das Testament ist gemäß § 2084 BGB geltungserhaltend dahingehend auszulegen, dass die Erblasserin nach ihrem hypothetischen Willen ihre Tochter – nur – als Vorerbin eingesetzt hat unter der auflösenden Bedingung, dass diese von einer der genannten Personen beerbt wird.