Hat die Erblasserin eine Stiftung aus missbräuchlichen Gründen errichtet, verbleibt es bei der Zuordnung des Stiftungsvermögens bei der Erblasserin. Das in der Stiftung angelegte Vermögen fällt in den Nachlass (FG Münster 11.12.14, 3 K 764/12 Erb, Abruf-Nr. 143924 , Rev. zugelassen).
Der 1. Senat des BVerfG hat die §§ 13a und 13b ErbStG und § 19 Abs. 1 ErbStG für verfassungswidrig erklärt. Die Entscheidung fiel einstimmig; in einem abweichenden Votum gehen allerdings drei Richter davon aus, ...
Gestörte familiäre Verhältnisse können nur im Ausnahmefall dazu führen, dass der Pflichtige nicht zur Zahlung der Bestattungskosten herangezogen wird, etwa wenn der Verstorbene gegen den Bestattungspflichtigen sehr ...
Die drei wesentlichen Reformbaustellen der Erbschaftsteuer sind eine steuerpolitische Herausforderung für alle Beteiligten. Umso mehr orientieren sich die nachfolgenden Vorschläge eng an den Vorgaben des Verfassungsgerichts und versuchen, den politischen, verwaltungstechnischen und wirtschaftlichen Gesichtspunkten gerecht zu werden.
Ist ein Verwandter nach § 1611 BGB von der Unterhaltspflicht befreit, führt dies nicht zugleich zu einem Entfallen der öffentlich rechtlichen Bestattungspflicht (VG Lüneburg 16.12.14, 5 A 146/14).
Wird ein verpachteter Betrieb unter Vorbehalt des Nießbrauchs unentgeltlich übertragen, ist die Buchwertfortführung nach § 6 Abs. 3 EStG nicht anwendbar (FG Münster 18.9.14, 13 K 724/11 E, Abruf-Nr. 143717 ).
Steueränderungen 2026: alles Wichtige auf einen Blick!
Erhöhung der Pendlerpauschale, neue Aktivrente, reduzierte Umsatzsteuer in der Gastronomie u.v.m.: Die Sonderausgabe von AStW Aktuelles aus dem Steuer- und Wirtschaftsrecht fasst die Steueränderungen 2026 kompakt für Sie zusammen. So können Sie gezielt neue Beratungsanlässe schaffen.
Jahreswechsel im Personalbüro: die Neuerungen 2026
Alle Jahre wieder gibt es zum Jahresbeginn wichtige Änderungen, die die Verfahrensabläufe bei der Lohnabrechnung beeinflussen. LGP macht Sie in einer Schwerpunktausgabe mit allen Neuregelungen vertraut und zeigt, wie die Umsetzung in die Praxis gelingt.
Stiftungs-Holding statt Holding-GmbH: 10 Vorteile, die überzeugen
SB StiftungsBrief zeigt Ihnen, warum die Stiftungsholding in vielen Fällen die bessere Alternative zur GmbH ist. Die Sonderausgabe bietet Ihnen einen Handlungsleitfaden, mit dem Sie Vor- und Nachteile exakt gegeneinander abwägen können (inklusive Gestaltungsbeispielen und Berechnungsmuster).
Bei einer Erbschaft unter der Auflage, diese nur für in Not geratene Arbeitnehmer der Erbin zu verwenden, handelt es sich um eine Zweckzuwendung gemäß § 8 ErbSt (FG Münster 13.2.14, 3 K 210/12 Erb, Abruf-Nr. 143119 , Revision zugelassen).