Anhaltspunkte dafür, dass beim Erblasser von ärztlicher Seite eine geistige Erkrankung (hier: Demenz) festgestellt wurde oder er wegen entsprechender Symptome jemals behandelt wurde, bestehen nicht. Für amtswegige Aufklärungsmaßnahmen im Hinblick auf eine aus einer solchen Erkrankung (Demenz) herzuleitende Testierunfähigkeit des Erblassers ist deshalb kein Raum (OLG Düsseldorf 4.11.13, I-3 Wx 98/13, Abruf-Nr. 140267 ).
Beruht die Anteilsvereinigung nach § 1 Abs. 3 Nr. 1 GrEStG auf einem Erwerb von Todes wegen oder einer Erbauseinandersetzung, greift die Steuerbefreiung nach § 3 Nr. 2 und 3 GrEStG (FG Köln 25.9.13, 5 K 3747/09, BFH ...
§ 40 Abs. 1 GBO ist entsprechend anwendbar, wenn ein Mitglied einer Erbengemeinschaft seinen Erbteil auf ein anderes Mitglied überträgt. Im Grundbuch kann unmittelbar die verbleibende Erbengemeinschaft eingetragen ...
Mit Inkrafttreten der EU-ErbVO zum 1.8.15 wird sich das auf die Erbfolge eines Erblassers anzuwendende Recht grundsätzlich nach dem gewöhnlichen Aufenthaltsort des Erblassers zum Zeitpunkt seines Todes richten, es sei denn, der Erblasser regelt zu Lebzeiten seinen Nachlass durch Rechtswahl mittels Verfügung von Todes wegen.
1. Fehlt bei Änderungen in einer notariellen Urkunde (hier: Erbvertrag) ein Vermerk oder die Unterschrift des Notars, beeinträchtigt das nicht die Wirksamkeit der Beurkundung. 2. In diesem Sinne fehlerhafte ...
In 2009 ist das ErbStRG in Kraft getreten. Seitdem gilt: Bei Inanspruchnahme der Steuerverschonung von 85 % nach § 13a Abs. 1 ErbStG, § 13b Abs. 4 ErbStG darf innerhalb von 5 Jahren nach dem Erwerb ...
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Sind bei der Ermittlung des Einkommens Einkünfte berücksichtigt worden, die im Veranlagungszeitraum (VZ) oder in den vorangegangenen vier VZ als Erwerb von Todes wegen der ErbSt unterlegen haben, erfolgt eine Anrechnung der ErbSt auf die ESt gemäß § 35b EStG, indem die um sonstige Steuerermäßigungen gekürzte tarifliche ESt im Wege einer Verhältnisrechnung ermäßigt wird. Eine vollständige Anrechnung der ErbSt auf die ESt wird hierdurch nicht gewährleistet und ist auch nicht zwingend notwendig, da ...