Ein Ehepaar beauftragte einen Notar mit der Erstellung eines Testaments. Der Notar blieb untätig. Die Ehefrau wandte sich dann mit Schreiben vom 15.7.08 unter Hinweis auf die Dringlichkeit der Angelegenheit an den Notar und setzte Frist zur Erstellung des Testaments bis spätestens zum 11.8.08. In dem Schreiben kündigt sie an, dass für den Fall des fruchtlosen Ablaufs der Frist der Auftrag als erledigt betrachtet wird – „ohne Honorarforderung“.
Der Kläger, ein Miterbe, ist entgegen der Ansicht der Beklagten, der Lebensgefährtin der Verstorbenen, zur Überzeugung des Gerichts nicht prozessunfähig. Einen Fall querulatorisch begründeten wahnhaften Verhaltens ...
Ein von der Erbschaftsteuer befreiter Erwerb eines Familienheims von Todes wegen liegt nur vor, wenn der längerlebende Ehegatte endgültig zivilrechtlich Eigentum oder Miteigentum an einer als Familienheim ...
Am 21.11.08 hatten die Kläger K mit der X-GmbH einen Stiftungsvertrag geschlossen, mit dem sie eine unselbstständige Stiftung privaten Rechts errichteten. Die X-GmbH fungierte als Stiftungsträgerin. Sie war verpflichtet, das Stiftungsvermögen treuhänderisch zu verwalten und berechtigt, es nach Maßgabe der Satzung für gemeinnützige Zwecke anzulegen. Am 21.1.09 stellte das FA eine vorläufige Bescheinigung über die Gemeinnützigkeit der Stiftung aus (FG Baden-Württemberg 24.2.14, 10 K 3811/12, Abruf-Nr.
Das mit einem Erbbaurecht belastete Grundstück, für das die Erbbauberechtigten mit Ablauf des Erbbaurechts eine Entschädigung für die auf ihm stehenden Gebäude in Höhe des Verkehrswerts erhalten, ist kein bebautes ...
Das FG Düsseldorf (14.2.13, 16 K 3701/12 E, ErbBstg 13, 279, Abruf-Nr. 133014 , Revision eingelegt, Az. BFH VIII R 40/13 ) hatte sich mit der Frage zu befassen, welche einkommensteuerlichen Folgen ein Geldvermächtnis ...
Jahreswechsel im Personalbüro: die Neuerungen 2026
Alle Jahre wieder gibt es zum Jahresbeginn wichtige Änderungen, die die Verfahrensabläufe bei der Lohnabrechnung beeinflussen. LGP macht Sie in einer Schwerpunktausgabe mit allen Neuregelungen vertraut und zeigt, wie die Umsetzung in die Praxis gelingt.
Stiftungs-Holding statt Holding-GmbH: 10 Vorteile, die überzeugen
SB StiftungsBrief zeigt Ihnen, warum die Stiftungsholding in vielen Fällen die bessere Alternative zur GmbH ist. Die Sonderausgabe bietet Ihnen einen Handlungsleitfaden, mit dem Sie Vor- und Nachteile exakt gegeneinander abwägen können (inklusive Gestaltungsbeispielen und Berechnungsmuster).
Steueränderungen 2026: alles Wichtige auf einen Blick!
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Haben die Parteien (Brüder) in einem Erbteilskaufvertrag eine salvatorische Klausel vereinbart, wonach nur wechselseitige Ansprüche bezogen auf den Nachlass ihres verstorbenen Vaters ausgeschlossen sind, schließt dies nicht aus, dass die Parteien außerhalb dieser Vereinbarung eine insgesamt abschließende Regelung hinsichtlich aller Vorgänge im Zusammenhang mit den finanziellen Angelegenheiten auch ihrer verstorbenen Mutter treffen wollten (OLG Koblenz 15.5.14, 3 U 258/14, Abruf-Nr. 142213 ).