Liegen keine besonderen Umstände vor, die gegen eine eigenhändige Errichtung eines privatschriftlichen Testaments sprechen, genügt es, wenn der Tatrichter selbst die Schriftzüge des ihm vorliegenden Testaments mit anderen Schriftproben vergleicht und das Ergebnis würdigt. Die Einholung eines Gutachtens zur Echtheit eines eigenhändigen Testaments ist nur in Zweifelsfällen geboten (OLG Düsseldorf 19.7.13, 3 Wx 105/13, Abruf-Nr. 133446 ).
Die Kläger verlangen als Erben der vormaligen Klägerin von deren Sohn die Rückübereignung eines bebauten Grundstücks nach dem Widerruf der zugrunde liegenden Schenkung. (BGH 25.3.14, X ZR 94/12)
Auch wenn Ehegatten in einem gemeinschaftlichen Testament bestimmen, dass ein Vermögensgegenstand nach dem Tode des Letztversterbenden einem bestimmten Empfänger zustehen soll, kann der überlebende Ehegatte über ...
Anhaltspunkte dafür, dass beim Erblasser von ärztlicher Seite eine geistige Erkrankung (hier: Demenz) festgestellt wurde oder er wegen entsprechender Symptome jemals behandelt wurde, bestehen nicht. Für amtswegige Aufklärungsmaßnahmen im Hinblick auf eine aus einer solchen Erkrankung (Demenz) herzuleitende Testierunfähigkeit des Erblassers ist deshalb kein Raum (OLG Düsseldorf 4.11.13, I-3 Wx 98/13, Abruf-Nr. 140267 ).
Beruht die Anteilsvereinigung nach § 1 Abs. 3 Nr. 1 GrEStG auf einem Erwerb von Todes wegen oder einer Erbauseinandersetzung, greift die Steuerbefreiung nach § 3 Nr. 2 und 3 GrEStG (FG Köln 25.9.13, 5 K 3747/09, BFH ...
§ 40 Abs. 1 GBO ist entsprechend anwendbar, wenn ein Mitglied einer Erbengemeinschaft seinen Erbteil auf ein anderes Mitglied überträgt. Im Grundbuch kann unmittelbar die verbleibende Erbengemeinschaft eingetragen ...
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Mit Inkrafttreten der EU-ErbVO zum 1.8.15 wird sich das auf die Erbfolge eines Erblassers anzuwendende Recht grundsätzlich nach dem gewöhnlichen Aufenthaltsort des Erblassers zum Zeitpunkt seines Todes richten, es sei denn, der Erblasser regelt zu Lebzeiten seinen Nachlass durch Rechtswahl mittels Verfügung von Todes wegen.