Wenn der Betroffene jeden Kontakt mit seinem Betreuer verweigert und der Betreuer dadurch handlungsunfähig ist, also eine „Unbetreubarkeit“ vorliegt, kann eine Betreuung nicht erforderlich sein, da sie ungeeignet ist. Besteht objektiv ein Betreuungsbedarf, ist bei fehlender Kooperationsbereitschaft des Betroffenen entscheidend, ob durch die Betreuung eine Verbesserung der Situation des Betroffenen erreicht werden kann (BGH 27.9.17, XII ZB 330/17, Abruf-Nr. 197600 ).
Eine Vaterschaftsanfechtung durch den leiblichen Vater nach § 1600 Abs. 2 BGB setzt voraus, dass zwischen dem Kind und seinem rechtlichen Vater keine sozial-familiäre Beziehung besteht. Verfassungsrechtliche ...
Im Rahmen einer Trennung und Scheidung von Eheleuten ergeben sich verschiedene Fragen, die in den verschiedenen Stadien der Trennung modifiziert und gelöst werden müssen. Der folgende Beitrag zeigt, wie Sie bei der ...
Ist ein geschiedener Elternteil wiederverheiratet und Inhaber der alleinigen oder der gemeinsamen elterlichen Sorge, soll oft der neue Ehename auf das Kind übertragen werden, ohne dass es vom (neuen) Ehegatten adoptiert wird. Der Beitrag erläutert, was diesbezüglich zu beachten ist.
Ist Ihre Kanzlei bereits digital? Oder beabsichtigen Sie, sie immer mehr zu digitalisieren? Sind Sie beratend z. B. in den Themengebieten Datenschutz, E-Commerce oder IT-Compliance tätig? Dann ist DR Digitalisierung ...
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Was wird wo angekreuzt? Die neue Sonderausgabe von VE Vollstreckung effektiv macht Sie schnell und einfach fit im Umgang mit den neuen Formularen für die Zwangsvollstreckung. Nutzen Sie eine praktische Schritt-für-Schritt-Anleitung mit Screenshots und ausführlichen Erläuterungen.
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Das BVerfG hat eine Verfassungsbeschwerde gegen die Versagung der Änderung des Vornamens und des Personenstands nach dem Transsexuellengesetz (TSG) nicht zur Entscheidung angenommen. Die beschwerdeführende Person hatte vorgetragen, es sei verfassungswidrig, dass § 4 Abs. 3 S. 1 TSG die Einholung von zwei Sachverständigengutachten verlange.