Der Vermieter einer Eigentumswohnung hat gegenüber seinem Mieter grundsätzlich auch dann innerhalb der Jahresfrist gem. § 556 Abs. 3 WEG abzurechnen, wenn zu diesem Zeitpunkt der Beschluss der Wohnungseigentümer nach § 28 Abs. 5 WEG über die Jahresabrechnung des Verwalters gem. § 28 Abs. 3 WEG noch nicht vorliegt.
Die Kündigung eines (Gewerberaum-)Mietvertrags wegen Schriftformmangels verstößt grundsätzlich nicht gegen Treu und Glauben (§ 242 BGB). Auch noch Jahre nach Abschluss des Mietvertrags darf sich jede Vertragspartei ...
Der Anbau einer Terrasse nebst bodentiefen Fenstern an eine Erdgeschosswohnung ist bei Durchgangsverkehr und davor liegender Müllstandsfläche keine Modernisierung (AG Berlin-Charlottenburg 20.7.16,
216 C 98/16, Abruf-Nr. 193985 ).
Die Eigentümerin eines über hundert Jahre alten Mehrfamilienhauses verletzt ihre Verkehrssicherungspflicht nicht, wenn sich vor der Haustür ein Gitterrost-Fußabtreter befindet, der Öffnungen mit einer Größe von ...
Ist ein direkt an der Grundstücksgrenze errichteter Holzstapel weniger als zwei Meter hoch, muss er nicht entfernt werden. Der 3-Meter-Abstand gemäß § 8 Abs. 6 LBauO RP muss nicht beachtet werden.
Gratis: Das Kindeswohl im Fokus – so agieren Sie richtig
Dreh- und Angelpunkt im Sorge- und Umgangsrecht ist das Kindeswohl und damit auch der Kindeswille. Doch wie lässt sich dieser richtig ermitteln? Die neue Sonderausgabe von FK Familienrecht kompakt liefert Ihnen einen kompakte Handlungsanleitung mit praktischen Tipps und Beispielen.
26. IWW-Kongress Praxis Steuerstrafrecht am 22.11.2024
Bringen Sie Ihr Beratungswissen auf den neuesten Stand. Der IWW-Kongress Praxis Steuerstrafrecht informiert Sie über aktuelle Brennpunkte aus der Betriebsprüfung, dem Ermittlungs- und Steuerstrafverfahren.
Gratis-Anleitung für die neuen Vollstreckungsformulare
Was wird wo angekreuzt? Die neue Sonderausgabe von VE Vollstreckung effektiv macht Sie schnell und einfach fit im Umgang mit den neuen Formularen für die Zwangsvollstreckung. Nutzen Sie eine praktische Schritt-für-Schritt-Anleitung mit Screenshots und ausführlichen Erläuterungen.
Streitigkeiten um Mängel der Mietwohnung sind in den Instanzgerichten tägliche Praxis. Begründet der Mieter die von ihm vorgenommene Mietkürzung z. B. mit auf seine Wohnung einwirkenden Lärmstörungen, scheitert die Minderung oftmals daran, dass der Mieter den Lärm angeblich nur unzureichend dargelegt hat oder aber nicht beweisen kann. Der BGH zeigt, worauf es bei Streit um Lärmmängel in der Prozesspraxis ankommt.