Der BGH hat sich Ende 03 (MK 04, 43, Abruf-Nr. 040025 ) erstmals zur Wirksamkeit des befristeten Verzichts des Mieters auf sein gesetzliches Kündigungsrecht in einem Wohnraummietvertrag geäußert. Seitdem hat er mehrfach die an die Wirksamkeit einer befristeten Kündigungsausschlussklausel zu stellenden Anforderungen ausgelotet. Damit sind die grundsätzlichen Fragen geklärt, auch wenn – wie die aktuelle Entscheidung belegt – immer wieder neue Klauselvarianten verwendet werden.
Kündigt der Vermieter die Wohnung des Mieters wegen Eigenbedarf für einen Familienangehörigen und schließen die Parteien im Räumungsprozess einen Räumungsvergleich, liegt die Vermutung nahe, dass kein Eigenbedarf ...
Rauchwarnmelder sind sinnvoll und können Leben retten. Aber wie steht es mit Kosten für Feuerwehreinsätze bei Fehlalarmen aufgrund einer Funktionsstörung der Melder? Darauf vertrauen, dass für Feuerwehreinsätze, ...
Befindet sich ein Ladengeschäft in einem Einkaufszentrum, schuldet der Vermieter die Eröffnung des Geschäftszentrums und die allgemeine Zugänglichkeit des Ladengeschäfts während der vertraglich vorgesehenen Öffnungszeiten. Wird die Eröffnung des neu zu errichtenden Einkaufszentrums verzögert, richtet sich die Frage der Mietminderung nach den individuellen Regelungen im Mietvertrag.
Die Unterbrechung einer Eigentümerversammlung, um den von einem Beschlussanfechtungsverfahren betroffenen Wohnungseigentümern ein Informationsgespräch mit ihrem Rechtsanwalt zu ermöglichen, entspricht regelmäßig ...
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Der Vermieter kann verlangen, dass der Mieter einen auf der zur gemieteten Wohnung gehörenden Loggia gepflanzten Baum (hier: Bergahorn) beseitigt. Das Pflanzen von Bäumen auf einem Balkon bzw. einer Loggia ist nicht mehr vom üblichen Mietgebrauch gedeckt (LG München 8.11.16, 31 S 12371/16, Abruf-Nr. 190502 ).