Mit den Regelungen zur Indexmiete – eingeführt durch das vierte MietRÄndG vom 21.7.93 – wollte der Gesetzgeber den Mietvertragsparteien, zusätzlich zu der 1982 eingeführten Staffelmiete, eine Alternative zu den ...
Nach § 5 Abs. 2 S. 1 HeizkostenV müssen Ausstattungen zur Verbrauchserfassung (i. S. d. § 5 Abs. 1 S. 1, § 9 Abs. 2 S. 1 HeizkostenV), die nach dem 1.12.21 installiert werden, fernablesbar und nach dem Stand der ...
Die Verteilung der Nutzungen und Kosten des gemeinschaftlichen Eigentums im Innenverhältnis der Wohnungseigentümer findet sich seit Beginn an in § 16 WEG. Die WEG-Novelle hat die Vorschrift vollständig umgestaltet.
In der Beratung ist immer wieder die dringende Bitte zu hören: „Erklären Sie uns die notwendigen Schritte bei ELSTER, um zur Erfüllung der Grundsteuerreform die Grundsteuerwerteerklärung abzugeben“. Dem ist unser Autor, Dr. Hans Reinold Horst, nun in einem sehenswerten YouTube-Video nachgekommen. Er beantwortet auch Detailfragen aus seiner umfassenden Beratungs-Erfahrung.
Für die Feststellung eines Mietmangels kommt es nicht darauf an, ob die Nutzung der Trinkwasserversorgung mit Sicherheit zu einer Gesundheitsgefährdung geführt hat, wie etwa bei Überschreiten eines durch Richtlinien ...
In den ersten beiden Teilen (MK 22, 99 und 137) unserer Beitragsserie zum neuen § 21 WEG haben wir die gesetzlichen Regelungen der Kosten und Nutzungen bei baulichen Veränderungen nach § 21 Abs. 1 bis 3 WEG n. F.
26. IWW-Kongress Praxis Steuerstrafrecht am 22.11.2024
Bringen Sie Ihr Beratungswissen auf den neuesten Stand. Der IWW-Kongress Praxis Steuerstrafrecht informiert Sie über aktuelle Brennpunkte aus der Betriebsprüfung, dem Ermittlungs- und Steuerstrafverfahren.
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Dreh- und Angelpunkt im Sorge- und Umgangsrecht ist das Kindeswohl und damit auch der Kindeswille. Doch wie lässt sich dieser richtig ermitteln? Die neue Sonderausgabe von FK Familienrecht kompakt liefert Ihnen einen kompakte Handlungsanleitung mit praktischen Tipps und Beispielen.
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Rauchwarnmelder sind zwar streitträchtig, ihr Nutzen aber unumstritten. Ihr Einbau ist bei Bestandsbauten in nahezu allen Bundesländern bauordnungsrechtlich vorgeschrieben. Bei Wohnraum ist inzwischen geklärt, dass der Mieter den Einbau als Modernisierungsmaßnahme dulden muss (BGH 17.6.15, VIII ZR 216/14, VIII ZR 290/14). Unter den Gesichtspunkten „Beschlusskompetenz“ der Wohnungseigentümer und Grenzen „ordnungsgemäßer Verwaltung“ wurde die Diskussion um Rauchwarnmelder unter Wohnungseigentümern ...