Der wirtschaftliche Druck auf die Zahnarztpraxen hat nach der Einführung der neuen Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) zum 1. Januar 2012 zugenommen. Dies hat eine Umfrage des Freien Verbandes Deutscher Zahnärzte (FVDZ) ergeben. So gab die Mehrheit der befragten Zahnmediziner (90 Prozent) an, dass ein betriebswirtschaftlich kalkuliertes Stundenhonorar mit der neuen GOZ kaum zu erreichen sei. Viele Teilnehmer befürchten deshalb mittelfristig eine Verschlechterung ihrer wirtschaftlichen Situation.
Das Amtsgericht Mannheim hat am 21. September 2011 (Az: 10 C 102/11; Abruf-Nr. 120506 ) entschieden, dass die Weitergabe von Patientenunterlagen durch ein Abrechnungsunternehmen an die refinanzierende Bank nicht ...
Immer wieder erreichen uns Fragen zu Abrechnungsproblemen in der Zahnarztpraxis. Nachfolgend geben wir Ihnen Antworten aufeinige Fragen von allgemeiner Relevanz.
Immer wieder erreichen uns Fragen zu Abrechnungsproblemen in der Zahnarztpraxis. Nachfolgend geben wir Ihnen unter anderem Antworten auf Ihre Fragen zur Berechnung einer provisorischen Prothese nach der neuen GOZ, zu Festzuschüssen bei Brücken im Fall einer beidseitigen Freiendsituation und zur viermaligen Berechnung der GOZ-Nr. 1010.
Eine GKV-Patientin beantragte bei ihrer Krankenkasse gemäß Heil- und Kostenplan ihres Zahnarztes die Versorgung mit Goldinlays, weil sie auf plastisches Füllungsmaterial allergisch reagiert. Dies wurde durch einen ...
Das Verwaltungsgericht (VG) Gießen hat am 26. April 2012 (Abruf-Nr. 121812) entschieden, dass im konkreten Fall dieBeihilfestelle ihre Erstattung nicht auf den Gebührenrahmen für die ärztliche Behandlung von ...
Aktuelles Abrechnungswissen ist entscheidend für den wirtschaftlichen Erfolg Ihrer Praxis. Doch hier den Überblick zu behalten, kostet viel Zeit. Dental-Betriebswirtin und ZMV Birgit Sayn frischt Ihr Wissen einmal im Quartal auf. In nur 2 Stunden am PC zeigt sie Ihnen die Möglichkeiten und Grenzen von BEMA und GOZ anhand von nachvollziehbaren Beispielfällen aus der Praxis auf.
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Umsatzrisiko PAR-Behandlung? So vermeiden Sie Verluste!
Die Abrechnung der PAR-Behandlung bleibt schwierig und fehleranfällig. AAZ Abrechnung aktuell zeigt Ihnen daher in einer neuen Sonderausgabe, wie Sie Ihr Honorarpotenzial optimal ausschöpfen. Profitieren Sie von konkreten Handlungsanleitungen, praktischen Musterberechnungen u.v.m.
Bei der Aufstellung des Heil- und Kostenplans sollte der Zahnarzt sehr sorgfältig sein. Wie das Oberlandesgericht (OLG) Koblenz mit Urteil vom
22. Februar 2012, Az: 5 U 707/10 (Abruf-Nr. 121408 ) entschieden hat, kann der Patient die Rechnung kürzen, wenn der Zahnarzt im Heil- und Kostenplan abzuziehende Kassenleistungen nicht aufgeführt hat.