30.08.2024 · Fachbeitrag ·
Auskunftsanspruch
Im Zentrum des Beschäftigtendatenschutzes nach § 26 BDSG, Art. 88 DSGVO steht das Auskunftsrecht nach Art. 15 DSGVO. Danach können betroffene Personen umfassende Informationen über die Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten erhalten. In der datenschutzrechtlichen Praxis im Arbeitsrecht sind drei Phasen zu unterscheiden: die Bewerbungsphase, die Beschäftigungsphase und die Phase nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Der Beitrag von RA Martin Figatowski, GTK Bonn, gibt einen Überblick und klärt, ...
23.08.2024 · Fachbeitrag ·
Der Wissenstest
Datenschutz im Beschäftigtenverhältnis wird immer relevanter. Das stellten 2023 auch die Aufsichtsbehörden in Deutschland fest. Anhand von Praxisfällen aus den neuen Tätigkeitsberichten 2023 haben wir für Sie ein ...
21.08.2024 · Fachbeitrag ·
Der Wissenstest
Datenschutz im Beschäftigtenverhältnis wird immer relevanter. Das stellten 2023 auch die Aufsichtsbehörden in Deutschland fest. Anhand von Praxisfällen aus den neuen Tätigkeitsberichten 2023 haben wir für Sie ein ...
12.08.2024 · Fachbeitrag ·
Webinar
Die Risiken sind hoch – und das interne Know-how meist gering: Gerade im Bereich Beschäftigtendatenschutz sind Bußgelder und Schadenersatzansprüche aufgrund von DSGVO-Verstößen ein erhebliches Risiko. Kompetente Unterstützung bei der Datenschutz-Compliance ist daher aktuell wichtiger denn je!
31.07.2024 · Fachbeitrag ·
Prozessrecht
Das sind die Fragen, die das LAG Niedersachsen nun vor den EuGH gebracht hat.
29.07.2024 · Fachbeitrag ·
Literaturhinweis
Das Werk beschäftigt sich unter Auswertung der einschlägigen aktuellen Literatur mit einem Themenbereich von sehr hoher praktischer Relevanz: Der Ortung von Beschäftigten selbst, zum Beispiel über GPS im ...
10.07.2024 · Fachbeitrag ·
Eine Rechtsanwaltskanzlei übersandte dem Arbeitgeber der betroffenen Person eine Forderungsaufstellung betreffend einen zuvor erlassenen Pfändungs- und Überweisungsbeschluss. Der Arbeitgeber bat im Vorfeld darum, dieses Schreiben an die Personalabteilung mit Vertraulichkeitsvermerk zu übersenden. Dennoch schickte die Kanzlei das Schreiben an die allgemeine Firmenadresse. Es kam wie es kommen musste: Verschiedene Personen außerhalb der Personalabteilung erlangten Kenntnis vom Pfändungsvorgang.