22.05.2015 · Nachricht · Oberverwaltungsgericht Lüneburg
Nach § 42 Abs. 1 BeamtenStG dürfen Beamte, auch nach Beendigung des Beamtenverhältnisses, keine Belohnungen, Geschenke oder sonstigen Vorteile für sich oder eine dritte Person in Bezug auf ihr Amt fordern, sich versprechen lassen oder annehmen. Gemä ß § 42 Abs. 2 BeamtStG hat – wer gegen dieses Verbot verstößt – das aufgrund des pflichtwidrigen Verhaltens Erlangte auf Verlangen dem Dienstherrn herauszugeben, soweit nicht der Verfall angeordnet worden oder es auf andere Weise auf den Staat ...
> Nachricht lesen
15.05.2015 · Fachbeitrag ·
Haftung
Durch den Beginn der Lohnsteuer-Außenprüfung beim Arbeitgeber wird der Ablauf der Steuerfestsetzungsfrist gegenüber dem Arbeitnehmer als Steuerschuldner nicht gehemmt. Die Außenprüfung richtet sich unmittelbar und ...
15.05.2015 · Fachbeitrag ·
Buchführung
Die Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung (GoB) verpflichten Einzelhändler im Rahmen der Zumutbarkeit sämtliche Geschäftsvorfälle einschließlich der über die Kasse bar vereinnahmten Umsätze einzeln ...
15.05.2015 · Fachbeitrag ·
Kapitalerträge
Die Anforderungen an einen Wohnsitz sind erfüllt, wenn einem Steuerpflichtigen eine eigene, vollständig eingerichtete Wohnung zur jederzeitigen Nutzung zur Verfügung steht und von ihm im Streitjahr tatsächlich genutzt wurde. In welchem zeitlichen Umfang der Steuerpflichtige die Wohnung im Streitjahr genutzt hat, ist dagegen unerheblich (FG Baden-Württemberg 19.9.14, 3 K 4682/10, Abruf-Nr. 144488 ).
15.05.2015 · Fachbeitrag ·
Berufsgerichtliches Verfahren
Die Bindungswirkung für Feststellungen nach § 109 Abs. 3 S. 1 StBerG entfällt nicht deshalb, weil das rechtskräftige strafgerichtliche Urteil auf einer Verfahrensabsprache beruht, die in einem Einzelpunkt nicht den ...
15.05.2015 · Fachbeitrag ·
Bundesgerichtshof
Wird gegen eine GmbH ein Insolvenzantrag gestellt, hat der Geschäftsführer über die rechtlichen, wirtschaftlichen und tatsächlichen Verhältnisse der von ihm vertretenen Gesellschaft einschließlich gegen ...
15.05.2015 · Fachbeitrag ·
Finanzgericht München
Nach Ansicht des FG München (24.1.15, 7 K 1650/11, Abruf-Nr. 144482 ) sind die angefochtenen Steuerbescheide nicht deshalb rechtswidrig, weil die Ermittlungen der Steuerfahndung auf beschlagnahmten Unterlagen beruhten, die einem Verwertungsverbot unterliegen.