Lautet ein Bankkonto allein auf einen Namen, ist derjenige im Zweifel auch Kontoinhaber und als solcher Gläubiger des ausgewiesenen Guthabens (FG Nürnberg 15.5.14, 4 K 1403/12, Abruf-Nr. 143651 ).
Das FG Nürnberg (25.6.14, 3 K 153/13, Abruf-Nr. 143648 ) hat die Klage einer Frau abgelehnt, die falsche Angaben im Kindergeldverfahren getätigt hatte. Sie hatte auf der Rückseite des Antragsformulars (Ziff.
Unterlässt es ein Kindergeldberechtigter, der Familienkasse den Wegfall der Anspruchsvoraussetzungen mitzuteilen, kann die Festsetzung des Kindergelds nachträglich aufgehoben werden. Dabei ist der Ablauf der ...
Im Umsatzsteuerrecht gibt es keine Gutgläubigkeit. Deshalb ist das Finanzamt im Recht, wenn es einem Rechnungsempfänger den Vorsteuerabzug verwehrt, weil die Identität des leistenden Unternehmers nicht mit den Rechnungsangaben übereinstimmt. In dem Fall kommt aber ein Vorsteuerabzug aus Billigkeitsgründen in Frage, wenn nachgewiesen werden kann, dass die abgerechnete Ware tatsächlich geliefert worden war und der Rechnungsempfänger nicht wissen konnte, dass ein Strohmann abrechnet (FG München 20.5.14, 2 ...
Wird ein Miet- bzw. Pachtvertrag verlängert, ist eine Ansammlungsrückstellung neu zu bewerten, die der Pächter oder Mieter für eine Beseitigungsverpflichtung gebildet hatte, weil er ja jetzt länger Zeit hat, die ...
Die Steuervergünstigungen gemäß §§13a, 13b, 19a ErbStG sind grundsätzlich zulässig, der Umfang der Verschonung ist allerdings unverhältnismäßig – so das BVerfG am 17.12.14. Spätestens bis zum 30.6.
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Alle Jahre wieder gibt es zum Jahresbeginn wichtige Änderungen, die die Verfahrensabläufe bei der Lohnabrechnung beeinflussen. LGP macht Sie in einer Schwerpunktausgabe mit allen Neuregelungen vertraut und zeigt, wie die Umsetzung in die Praxis gelingt.
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Ein sehr zügig – drei Monate nach Fälligkeit der Steuerschulden – gestellter Antrag Eröffnung des Insolvenzverfahrens ist nicht zwangsläufig rechtsmissbräuchlich. Entscheidend ist, ob noch erfolgversprechende Vollstreckungsmöglichkeiten bestehen (FG Hamburg 13.6.14, 6 V 76/14, Abruf-Nr. 142685 ).