Es gibt keinen allgemeinen Grundsatz des Inhalts, dass ein Verstoß gegen das Beschleunigungsgebot schematisch an die Durchschnittszahl der Sitzungstage pro Woche anknüpft. Ein Verstoß liegt auch nicht bereits dann vor, wenn in Haftsachen an durchschnittlich weniger als zwei Tagen in der Woche eine Hauptverhandlung stattfindet (OLG Nürnberg 22.5.14, Ws 153/14, 1 Ws 154/14, Abruf-Nr. 142039 ).
Die objektive Beweislast für das Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen des Vorsteuerabzugs trägt der den Vorsteuerabzug begehrende Unternehmer (FG Düsseldorf 26.3.14, 1 V 3235/13, Abruf-Nr. 142042 ).
Ein nach Ablauf der Feststellungsfrist erlassenener Grunderwerbsteuerbescheid ist wegen Feststellungsverjährung aufzuheben, wenn eine leichtfertige Steuerverkürzung verneint wird (FG Düsseldorf 26.3.
Der Geschäftsführer einer GmbH haftet gemäß § 69 S. 1 AO, § 34 AO i.V. mit § 191 AO, soweit Ansprüche aus dem Steuerschuldverhältnis (§ 37 AO) infolge vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Verletzung der ihm auferlegten Pflichten nicht oder nicht rechtzeitig festgesetzt oder erfüllt werden. Das FG Münster (16.1.14, 9 K 2879/10 L) weist darauf hin, dass die Haftung Schadensersatzcharakter hat, d.h. eine Haftung kommt nur in Betracht, wenn zwischen der Pflichtverletzung und dem Steuerausfall als dem ...
Für die deliktische Haftung einer Person als faktischer Geschäftsführer einer GmbH ist es ausreichend, dass der Betreffende nach dem Gesamterscheinungsbild seines Auftretens die Geschicke der Gesellschaft – über ...
Nach der Rechtsprechung des BFH sind die Voraussetzungen des § 14 Abs. 3 UStG a.F. – mithin des § 14c Abs. 2 S. 2 UStG– erfüllt, wenn eine Rechnung oder eine ähnliche Urkunde blanko ausgestellt und dem ...
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Gespräche zwischen Angeklagten bzw. Strafverteidigung und StA wie Gericht über eine komplette Verfahrenseinstellung nach §§ 153, 153a, 154 StPO unterfallen nicht den Vorschriften der StPO über Verständigungen (KG Berlin 10.1.14, (2) 161 Ss 132/13 (47/13), Abruf-Nr. 141661 ).