24.08.2020 · Nachricht · TKG
Das BVerfG hat § 113 des Telekommunikationsgesetzes (TKG) und mehrere Fachgesetze des Bundes, die die manuelle Bestandsdatenauskunft regeln, für verfassungswidrig erklärt. Sie verletzen die
beschwerdeführenden Inhaber von Telefon- und Internetanschl üssen in ihren Grundrechten auf informationelle Selbstbestimmung sowie auf Wahrung des Telekommunikationsgeheimnisses, Art. 10 Abs. 1 GG (BVerfG 27.5.20, 1 BvR 1873/13, 1 BvR 2618/13 [Bestandsdatenauskunft II]).
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24.08.2020 · Fachbeitrag ·
BGH
Durch das Überlassen von Scheinrechnungen unterstützte der A den Haupttäter, jeden Monat Sozialversicherungsbeiträge und Lohnsteuern zu sparen. Die Scheinrechnungen wurden als sog. Abdeckrechnungen verwendet, um die ...
17.08.2020 · Fachbeitrag ·
LG Hamburg
Das LG Hamburg hat die Beschlagnahme von Bargeld i. H. v. 18.900 EUR als Beweismittel in einem Ermittlungsverfahren wegen Steuerhinterziehung als rechtmäßig bestätigt. Nach vorläufiger Würdigung bestand der ...
12.08.2020 · Fachbeitrag ·
Prozessrecht
Der BFH hat entschieden, unter welchen Voraussetzungen ein tatrichterliches Urteil hinsichtlich der Feststellung von Einzelvorgängen ausreichend begründet ist.
10.08.2020 · Fachbeitrag ·
BGH
Der BGH zeigt, in welchem Fall eine Geld- neben einer Freiheitsstrafe verhängt werden kann (BGH 27.5.20, 5 StR 603/19, Abruf-Nr. 216487 ).
03.08.2020 · Fachbeitrag ·
Schwarzarbeit
Der formelle (Strohmann) Geschäftsführer, der einen faktischen neben sich gewähren lässt, ist wie ein Delegierender zu behandeln. Ihn treffen im Verhältnis zum faktischen Geschäftsführer insb.
03.08.2020 · Fachbeitrag ·
OLG Zweibrücken
Das OLG Zweibrücken weist auf Folgendes hin: Die Wirtschaftsstrafkammer ist nicht für Beschwerden gegen Verfügungen und Beschlüsse des Strafrichters in Wirtschaftsstrafsachen zuständig. Für diese Beschwerden ist die Zuständigkeit des regulären LG gegeben (21.1.20, 1 Ws 30/20, Abruf-Nr. 216412 ). Eine Zuständigkeitserweiterung für die Wirtschaftsstrafkammer des LG wäre zwar sinnvoll, ist aber aufgrund des Wortlauts der § 74c Abs. 1 S. 1, Abs. 2 GVG ausgeschlossen.