Kapitalanleger, denen Kosten im Zusammenhang mit Kapitalerträgen der Jahre bis einschließlich 2008 entstehen, können diese Aufwendungen als Werbungskosten abziehen. Das seit 2009 (Einführung der Abgeltungsteuer) geltende Abzugsverbot von Werbungskosten greift hier nicht (FG Köln 17.4.13, 7 K 244/12 Abruf-Nr. 131311 ).
Das OLG Hamburg hat in einer Entscheidung vom 8.11.13 (11 U 192/11, Abruf-Nr. 141474 ) darauf hingewiesen, dass den Bilanzansätzen einer Handelsbilanz im Rahmen einer Überschuldungsprüfung eine zumindest indizielle ...
Den Erfahrungssatz, dass jemand, der Leistungen nach „Hartz IV“ bezieht, nicht legal in den Besitz von 4.200 EUR kommen könne, teilt das VG Düsseldorf in dieser Allgemeinheit nicht (VG Düsseldorf 29.4.
Das Landessozialgericht NRW hat zum Beurteilungsmaßstab für das Vorliegen einer abhängigen Beschäftigung nach § 7 Abs. 1 SGB IV ausgeführt (LSG NRW 8.4.14, L 8 R 737/13 B ER). Diese Abgrenzung ist nicht nur sozialversicherungsrechtlich bedeutsam, sondern auch für die Lohnsteuer und entsprechende strafrechtliche Risiken.
Der BFH weist darauf hin, dass hinsichtlich des objektiven Tatbestands von § 370 AO das FG die volle Überzeugung gewinnen muss, dass keine – einer Anteilszurechnung beim Kläger entgegenstehenden – ...
Wegen Steuerhinterziehung nach § 68 Abs. 1 Erbschafts- und Schenkungssteuergesetz des Kantons Zürich (ESchG/ZH) ist strafbar, wer als Steuerpflichtiger vorsätzlich oder fahrlässig bewirkt, dass er unvollständig ...
26. IWW-Kongress Praxis Steuerstrafrecht am 22.11.2024
Bringen Sie Ihr Beratungswissen auf den neuesten Stand. Der IWW-Kongress Praxis Steuerstrafrecht informiert Sie über aktuelle Brennpunkte aus der Betriebsprüfung, dem Ermittlungs- und Steuerstrafverfahren. Bei Buchung bis zum 31.08.2024 profitieren Sie jetzt von 10 % Frühbucherrabatt!
In der Biergartenzeit dürfen steuerliche Aufzeichnungspflichten nicht aus dem Blick geraten. Die BBP-Sonderausgabe dient Ihnen als verlässlicher Leitfaden zur Beratung Ihrer Gastro-Mandanten. Punkt für Punkt werden alle relevanten Aspekte anschaulich erläutert – inklusive zahlreicher Praxistipps.
Wie Sie mit „Immo-GmbH“ und Holdingmodell Steuern senken
Wer vermögende Mandanten berät, sollte die „Immo-GmbH“ im Repertoire haben: In Verbindung mit der erweiterten Grundstückskürzung kann sie die Steuerlast drastisch senken. Oder Sie machen sich mit einer klassischen Holding gleich das Konzernprivileg zunutze. Die Sonderausgabe zeigt, wie es geht!
Die Vorschrift des § 371 Abs. 1 bis 3 AO wurde durch das SchwarzGBekG vom 28.4.11 (BGBl I 11, 676) geändert. Dabei wurden die Anforderungen, die eine Selbstanzeige für ihre Wirksamkeit erfüllen muss, deutlich erhöht.
Inzwischen steht die nächste Verschärfung des § 371 AO an (PStR 14, 120). Daraus ergeben sich auch erhebliche Haftungsrisiken für die Steuerberater und Anwälte, die bei der Erstellung einer Selbstanzeige mitwirken, denn aus einer Verletzung der Vertragspflichten gegenüber dem Mandanten ...