01.07.2015 · Fachbeitrag ·
Schätzung
Der Einwand des Angeklagten, das FA habe die Möglichkeit zur Schätzung der Besteuerungsgrundlagen gehabt und auch genutzt, war nicht geeignet, den Vorwurf der Steuerhinterziehung durch Unterlassen zu entkräften (AG Augsburg 2.10.13, 24 Cs 508 Js 112537/13, Abruf-Nr. 144683 ).
01.07.2015 · Fachbeitrag ·
Bundesfinanzhof
Der BFH (18.3.15, III B 43/14, Abruf-Nr. 177268 ) bestätigt seine Rechtsprechung, wonach auch bei einem Taxiunternehmer, der seinen Gewinn durch Einnahmenüberschussrechnung ermittelt, die Betriebseinnahmen und ...
01.07.2015 · Fachbeitrag ·
Steuerhinterziehung
In Bezug auf das Steuerstrafrecht sorgten die „Banken-Fälle“ der 1990er Jahre für eine Prominenz des Themas „berufstypische Beihilfe“. Nun könnte der Verkauf manipulierbarer Kassensysteme an bargeldintensive ...
01.07.2015 · Fachbeitrag ·
Verfahrensrecht
Das Finanzgericht kann sich die tatsächlichen Feststellungen eines Strafurteils auch dann zu eigen machen, wenn es sich um ein Urteil in abgekürzter Form nach § 267 Abs. 4 StPO handelt und der Steuerpflichtige keine substantiierten Einwendungen gegen die Feststellungen des Strafgerichts erhoben hat (FG Rheinland Pfalz 6.12.13, 6 K 2585/12, Abruf-Nr. 144688 , NZB als unbegründet zurückgewiesen, BFH XI B 44/14).
01.07.2015 · Fachbeitrag ·
Innergemeinschaftliche Lieferungen
Der EuGH (18.12.14, C-131/13, Schoenimport „Italmoda“ Mariano Previti vof, Abruf-Nr. 143769 ) hat seine Rechtsprechung bezüglich der Versagung der Steuerbefreiung der innergemeinschaftlichen Lieferung verschärft ...
30.06.2015 · Nachricht · Bundesgerichtshof
Der BGH hat am 11.6.15 (VII ZR 216/14, Abruf-Nr. 144691 ) entschieden, dass dann, wenn ein Werkvertrag wegen Verstoßes gegen das Verbot des § 1 Abs. 2 Nr. 2 SchwarzArbG nichtig ist, dem Besteller, der den Werklohn ...
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24.06.2015 · Nachricht · Bundesgerichtshof
Der BGH hat am 11.6.15 (VII ZR 216/14) entschieden, dass dann, wenn ein Werkvertrag wegen Verstoßes gegen das Verbot des § 1 Abs. 2 Nr. 2 SchwarzArbG nichtig ist, dem Besteller, der den Werklohn bereits gezahlt hat, gegen den Unternehmer auch dann kein Rückzahlungsanspruch unter dem Gesichtspunkt einer ungerechtfertigten Bereicherung zusteht, wenn die Werkleistung mangelhaft ist.
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