18.08.2014 · Fachbeitrag ·
Steuerhinterziehung
Der BGH hat zu einem Umsatzsteuerbetrugssystem bezüglich Altgold vor der Regelung des § 13b Abs. 2 Nr. 9 i.V. mit Abs. 4 S. 1 UStG entschieden. Diese Rechtsprechung hat auch nach aktueller Rechtslage insbesondere für USt-Karusselle Bedeutung (BGH 6.2.14, 1 StR 577/13, Abruf-Nr. 142403 ; BGH 6.2.14, 1 StR 578/13, Abruf-Nr. 142404 ).
18.08.2014 · Fachbeitrag ·
Umsatzsteuer
Der Unternehmer kann die von einem anderen Unternehmer gesetzlich geschuldete Umsatzsteuer als Vorsteuer von der eigenen Umsatzsteuerlast abziehen, wenn er die vom leistenden Unternehmer erbrachte Leistung für sein ...
18.08.2014 · Fachbeitrag ·
Gesetzentwurf
Zur effektiveren Bekämpfung der sogenannten Cyberkriminalität ist ein neuer Straftatbestand der „Datenhehlerei“ vorgesehen, der vor allem auf den Handel mit digitalen Identitäten abzielt. Der staatliche Ankauf ...
18.08.2014 · Fachbeitrag ·
Bundesfinanzhof
Der BFH hat sich in einer Entscheidung vom 28.4.14 (X B 3/14, Abruf-Nr. 142402 ) mit der Frage befasst, ob aus der versehentlichen Verletzung des § 105 StPO ein Verwertungsverbot abgeleitet werden kann, das die Zulassung der Revision begründet. Vorliegend blieb die Beschwerde jedenfalls deshalb ohne Erfolg, weil die Kläger den prozessual maßgebenden Sachverhalt – „auch insoweit“ – nur unzutreffend schilderten.
15.08.2014 · Nachricht · Bundesfinanzhof
Eine Verrechnung der Haftungsschuld des an einem Unternehmen wesentlich beteiligten Eigentümers von Gegenständen mit einem diesem zustehenden Steuerguthaben ist unwirksam (BFH 28.1.14, VII R 34/12, Abruf-Nr. 141643 ).
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15.08.2014 · Nachricht · Österreich
Mit dem sogenannten Budgetbegleitgesetz 2014 (BGBl I Nr. 40/2014 (Österreich)) hat Österreich sein Amtshilfe-Durchführungsgesetz (ADG, www.iww.de/sl481 ) geändert und an den aktuellen OECD-Standard angepasst.
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13.08.2014 · Nachricht · Finanzgericht Baden-Württemberg
Am 21.11.08 hatten die Kläger K mit der X-GmbH einen Stiftungsvertrag geschlossen, mit dem sie eine unselbstständige Stiftung privaten Rechts errichteten. Die X-GmbH fungierte als Stiftungsträgerin. Sie war verpflichtet, das Stiftungsvermögen treuhänderisch zu verwalten und berechtigt, es nach Maßgabe der Satzung für gemeinnützige Zwecke anzulegen. Am 21.1.09 stellte das FA eine vorläufige Bescheinigung über die Gemeinnützigkeit der Stiftung aus (FG Baden-Württemberg 24.2.14, 10 K 3811/12, Abruf-Nr.
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