Eine Entscheidung im Hauptsacheverfahren über die Kosten eines im selbstständigen Beweisverfahren beigetretenen Streithelfers setzt nicht dessen Beitritt im Hauptsacheverfahren voraus (BGH 5.12.13, VII ZB 15/12, Abruf-Nr. 140229 ).
§ 19 Abs. 1 RVG stellt klar: Einige anwaltliche Tätigkeiten sind demselben Rechtszug zuzuordnen und bilden gebührenrechtlich eine Einheit. Die Verfahrensgebühr (Nr. 3100 VV RVG) deckt auch Vorbereitungshandlungen ...
Leitet der einem Beteiligten beigeordnete Rechtsanwalt das Ehescheidungsverfahren getrennt von dem Sorgerechtsverfahren ein oder unterlässt er eine Hinwirkung auf eine Verbindung, so begründet dies in der Regel keinen Verstoß gegen das Gebot kostensparender Prozessführung.
Etliche nationale Gesetze beruhen auf EU-Richtlinien. Nun hat die EU-Kommission den Europäern die Möglichkeit eröffnet, den politischen Entscheidungsprozess auf EU-Ebene besser von Anfang an zu verfolgen.
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Gespräche über Verfahrensabsprachen, mit deren Befolgung eine Beendigung des Verfahrens nicht verbunden ist, wie etwa Gespräche über eine bloße Zustimmung zum Ruhen des Verfahrens, lösen eine Terminsgebühr gemäß Vorb. 3 Abs. 3 Hs.1 Fall 3 VV RVG nicht aus (BGH 6.3.14, VII ZB 40/13, Abruf-Nr. 141229 ).