Wer kennt als Verteidiger die Situation nicht: Der Mandant ist nach einem angeblichen Geschwindigkeitsverstoß von der Polizei angehalten worden und hat sich geäußert mit: „Stimmt, ich war zu schnell“. Im Bußgeldverfahren will er von der Äußerung aber nichts mehr wissen. Es stellt sich die Frage, ob diese Äußerung reicht, um eine Verurteilung wegen einer
Geschwindigkeitsüberschreitung zu begründen. Die Antwort gibt das AG Dortmund (6.2.18, 729 OWi-261 Js 2511/17-379/17, Abruf-Nr. 199938 ).
Häufig übersehen wird, dass nach BKat-Nr. 89b.2 bei Verstößen gegen § 19 StVO – regelwidriges Überqueren eines Bahnübergangs – dem Betroffenen ein Fahrverbot drohen kann. Dazu hat sich nun das AG Dortmund ...
Das OLG Bamberg hat im Beschluss vom 2.1.18 (3 Ss OWi 1704/17, Abruf-Nr. 199280 ) seine doch recht harte Linie bekräftigt, wonach auch eine auf eigene Kosten erfolgende freiwillige Teilnahme des Betroffenen an einer verkehrspsychologischen Schulung grundsätzlich für sich allein nicht das Absehen von einem Fahrverbot rechtfertigt.
Immer wieder beschäftigen die Rechtsprechung Fälle, in denen Kraftfahrzeugführer ihre Fahrzeuge im Parkverbot abstellen, aber eine Visitenkarte o. Ä. hinterlassen, um sich so vor einem Abschleppen und den dadurch ...
Ein Verstoß gegen die Wartepflicht nach § 19 Abs. 2 Nr. 2 StVO kann seit einigen Jahren zu einem Regelfahrverbot nach der BKatV führen. Jetzt hat sich seit längerem mal wieder ein OLG mit dieser Vorschrift befasst ...
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Immer wieder müssen die OLG zu den erforderlichen tatsächlichen Feststellungen bei einer Verurteilung wegen einer durch Nachfahren festgestellten Geschwindigkeitsüberschreitung Stellung nehmen. So zuletzt jetzt das OLG Hamm (18.12.17, 5 RBs 220/17, Abruf-Nr. 199931 ).