23.08.2011 · Fachbeitrag ·
Freiwillige Unfallversicherung
Seit 2008 können sich sowohl gewählte Ehrenamtsträger als auch „beauftragte“ Ehrenamtliche – also grundsätzlich alle ehrenamtlich Tätigen – freiwillig in der gesetzlichen Unfallversicherung versichern. Wie weit dieser Versicherungsschutz reicht, ist jetzt erstmals von einem Gericht – dem Landessozialgericht Saarland – detailliert erörtert worden.