Zusätzlich zu den erheblichenVeränderungen im Verjährungsrecht siehe S. 160 - 172 giltes für Gläubiger die komplizierten Übergangsvorschriftenzu beachten. Dabei muss berücksichtigt werden, dass fehlendeverjährungsunterbrechende Rechtshandlungen noch in diesem Jahr zuRechtsverlusten und für Anwälte damit zuRegressansprüchen führen können. Im Einzelnen giltFolgendes:
Nach dem Wegfall der 30-jährigenRegelverjährung und der Einführung der kurzenVerjährungsfristen siehe S. 160 stellt sich für jedenGläubiger die Frage, mittels welcher Maßnahmen er aktiv inden Ablauf der ...
Am 1.1.02 tritt die Schuldrechtsmodernisierung inKraft BGBl. I, 3138. Sie zwingt Gläubiger zu radikalem Umdenken.Die neuen Grundsätze der Verjährung siehe S. 160 - 164, deren Hemmung und Unterbrechung siehe S.
Das Gesetz zur Reform des ZivilprozessesZivilprozessreformgesetz - ZPO-RG vom 27.7.01 tritt am 1.1.02in Kraft BGBl. I, 1887. Es ändert maßgebliche Vorschriftender Zwangsvollstreckung. Der folgende Beitrag gibt einen erstenÜberblick.
In VE 8/01, 16 wurde darüber berichtet, dassTarifverträge als Nachweis für eine üblicheVergütung in den Fällen der Lohnverschleierung herangezogenwerden können. Für ausgewählte Bereiche gibt diefolgende ...
In „Vollstreckung effektiv“ wurdemehrfach VE 10/00, 130; 7/01, 97; 8/01, 105 über dieverschiedenen Berechnungsmethoden der Gerichte bei einer teilweisenNichtberücksichtigung unterhaltsberechtigter Personen ...
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Frage: Einige AGbeanstanden im Antrag auf Pfändung und Überweisung derAnsprüche aus einer Kontoverbindung folgenden Zusatz: „Eswird darüber hinaus angeordnet, dass der Schuldner alleEurocheque-Formulare, die Eurocheque-Karte, sonstige Scheckkarten undsämtliche, die entsprechenden Funktionen erfüllendenHilfsmittel das gepfändete Konto betreffend, an den Gläubigerherauszugeben hat“ vgl. auch Goebel, VE 7/01, 99. Ist dieAnsicht dieser AG, es handele sich bei den Eurocheque-Formularen undder EC-Karte nicht ...