Wurde über das Vermögen einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts das Insolvenzverfahren eröffnet, ist die von einem Gesellschafter gegen einen Gesellschaftsgläubiger erhobene Klage auf Feststellung, diesem nicht persönlich für eine Verbindlichkeit der Gesellschaft zu haften, unzulässig (BGH 12.7.12, IX ZR 217/11, Abruf-Nr. 122562 ).
Wird die Forderung des antragstellenden Sozialversicherungsträgers nach Stellung des Insolvenzantrags erfüllt, entfällt das Rechtsschutzinteresse dieses Gläubigers an der Eröffnung des Insolvenzverfahrens, wenn der ...
Der selbstständig tätige Schuldner, dem die Restschuldbefreiung angekündigt ist, muss in regelmäßigen Abständen, zumindest jährlich, Zahlungen an den Treuhänder zu erbringen (BGH 19.7.12, IX ZB 188/09, Abruf-Nr.
Das Verbot von Zwangsvollstreckungen für einzelne Insolvenzgläubiger während der Dauer des Insolvenzverfahrens gilt auch für das Verfahren der eidesstattlichen Offenbarungsversicherung (BGH 24.5.12, IX ZB 275/10, Abruf-Nr. 122029 ).
Mit der Freigabe des Insolvenzverwalters gemäß § 35 Abs. 2 InsO geht die Verfügungsbefugnis über die Arbeitsverhältnisse mit sofortiger Wirkung wieder auf den Schuldner über.
Begleicht der hierzu nicht verpflichtete Geschäftsführer der späteren Insolvenzschuldnerin deren Verbindlichkeit aus eigenen Mitteln, benachteiligt er hierdurch nicht die späteren Insolvenzgläubiger (BGH 21.6.
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In der Praxis kommt es immer wieder vor, dass ein Insolvenzverfahren entweder aufgehoben bzw. eingestellt wird. Für beteiligte Insolvenzgläubiger stellt sich dann die Frage, wie es weitergeht. Kann man weiter vollstrecken und wenn ja, wie läuft das Prozedere ab? Der folgende Beitrag gibt die Antwort.